Gemeindeversammlung sagt Ja zur Rechnung und zur Neuregelung der Kinderbetreuung

Hitzige Debatte zum Thema Kinderbetreuung (Bild: buebikernews)
Hitzige Debatte zum Thema Kinderbetreuung (Bild: buebikernews)

 

Die Bubiker Gemeindeversammlung hat am Mittwoch (14. Juni 2023) der Jahresrechnung 2022 und der neuen Verordnung über Unterstützungsbeiträge an schul- und familienergänzende Betreuungsverhältnisse in Kindertagesstätten und Tagesfamilien (Kibe-Verordnung) zugestimmt. Zum zweiten Traktandum wurde in der von Gemeindepräsident Hans-Christian Angele geleiteten Versammlung teilweise hitzig diskutiert.

 

 

Die von Finanzvorsteherin Susanne Berchtold präsentierte Erfolgsrechnung schliesst bei einem Aufwand von CHF 45'561'665.96 und einem Ertrag von CHF 48'685'919.87 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 3'124'253.91 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 1'525'800.00. Demzufolge schliesst die Rechnung 2022 um CHF 4'650'053.91 besser ab als vorgesehen. Der Gesamtaufwand ist um CHF 54'965.96 höher als budgetiert, der Gesamtertrag liegt CHF 4'705'019.87 über dem Budget. Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) empfahl Annahme der Rechnung.

 

Die Rechnung mochten die 117 anwesenden Stimmberechtigten nicht vertieft diskutieren: Sie wurde mit grossem Mehr gutgeheissen. Susanne Berchtold konnte der Versammlung noch Charlotte Rüegg, die neue Abteilungsleiterin Finanzen und Steuern, vorstellen. Sie wird an der nächsten Gemeindeversammlung die Ressortverantwortliche unterstützen.

 

Ein Standortvorteil für Bubikon

 

Die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten Kinderkrippen (Betreuung von Kindern im Vorschulalter), Tagesstrukturen (Betreuung von Kindern im Schulalter, früher Hort genannt) und die Betreuung in Tagesfamilien (Kinder im Vorschul- und Schulalter). Andere Betreuungsangebote wie Spielgruppen, Kinderhütedienste, Krabbelgruppen, die Kinderfrauen oder auch die Betreuung durch Verwandte oder Nachbarn seien nicht Teil der Kibe-Verordnung, hiess es im beleuchtenden Bericht des Gemeinderats zur zweiten Vorlage, die an der Versammlung von Schulpräsidentin Heidi Marty vertreten wurde.

 
Die Gemeinde Bubikon subventionierte bisher vereinzelt Betreuungsverhältnisse in Kinderkrippen oder bei Tagesfamilien mit einem von der Fürsorgebehörde beschlossenen Tarifreglement. Die Gemeinde Bubikon führt selber eine Tagesstruktur (FeBa), und in Bubikon führt eine private Trägerschaft einen Kinderhort.

 

Mit der Einführung von Unterstützungsbeiträgen an Eltern für die familienergänzende Betreuung von Vorschul- und Primarschulkindern erhöht sich laut Gemeinderat die Standortattraktivität der Gemeinde Bubikon. Bei der Wahl eines neuen Wohnortes spiele, gerade bei jungen Familien, die Möglichkeit eines Betreuungsangebotes eine grosse Rolle.

 

Die neue Verordnung soll auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten. Für das Projekt veranschlagt die Gemeinde ab 2024 Kosten von – im Moment noch grob geschätzt – 413 000 Franken. Das wären rund 150 000 Franken mehr als bisher. Details zu den Zahlen und Tarifen werden aber erst im Elternbeitragsreglement festgelegt, das gemäss der Kibe-Verordnung in der Kompetenz des Gemeinderates liegen soll.

 

Auch bei diesem Geschäft empfahl die RPK Annahme: Die «diversen positiven, betragsmässig nicht genau bezifferbaren Faktoren wie etwa Reduktion des Sozialhilfekosten infolge möglicher Erwerbstätigkeit von Sozialhilfeabhängigen, Reduktion der Folgekosten im schulischen Bereich durch bessere Integration von vorschulpflichtigen Kindern in einem sozialen Verbund oder Erhöhung des Steuersubstrats dank eines Standortvorteils gegenüber anderen Gemeinden für Famililen bei der Wahl ihres Wohnorts» würden laut RPK die Mehrkosen überwiegen.

 

EDU-Rückweisungsantrag abgelehnt

 

Im Vorfeld der Versammlung hatte als einzige Ortspartei die EDU die Nein-Parole zu diesem Geschäft beschlossen. EDU-Präsidentin Jacqueline Bachmann stellte denn auch einen Rückweisungsantrag mit dem Auftrag an den Gemeinderat, die Verordnung so abzuändern, dass Mittelständler wie etwa Selbstständigerwerbende oder Liegenschaftenbesitzern «nicht benachteiligt würden», wie es die EDU befürchtet. Dieser Rückweisungsantrag wurde nach einer hitzigen und teilweise chaotischen Debatte allerdings klar abgelehnt. Mit 60 zu 40 Stimmen angenommen wurde hingegen ein Antrag auf Abbruch der Diskussion. Dadurch fühlte sich ein Stimmbürger benachteiligt, der ebenfalls noch einen Antrag hättte stellen wollen, was aber nicht mehr zugelassen wurde. Er drohte im Saal mit einer Beschwerde beim Bezirksrat gegen die Verhandlungsführung.

 

Schliesslich passierte die Kibe-Vorlage mit deutlichem Mehr. Im Anschluss an die Gemeindeversammlung waren die Teilnehmenden zu einem von der Feuerwehr Bubikon servierten Apéro mit Grillwurst eingeladen.

 

(bn)

 

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