Die Geschäfte der Bubiker Gemeindeversammlung: Jahresrechnung 2022 und Kinderbetreuung

(Bild: buebikernews)
(Bild: buebikernews)

Abnahme der Jahresrechnung 2022 und eine Verordnung über Unterstützungsbeiträge an schul- und familienergänzende Betreuungsverhältnisse in Kindertagesstätten und Tagesfamilien (Kibe-Verordnung) mit neuem Elterbeitragsreglement – das sind nebst der Beantwortung allfälliger Anfragen die Haupttraktanden der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2023 im Geissbergsaal, die neu bereits auf 19.30 Uhr angesetzt ist. Der Gemeinderat hat am Freitag (12. Mai 2023 die Unterlagen zu den Traktanden publiziert.

 

Die Erfolgsrechnung schliesst bei einem Aufwand von CHF 45'561'665.96 und einem Ertrag von CHF 48'685'919.87 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 3'124'253.91 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 1'525'800.00. Demzufolge schliesst die Rechnung 2022 um CHF 4'650'053.91 besser ab als vorgesehen. Der Gesamtaufwand ist um CHF 54'965.96 höher als budgetiert, der Gesamtertrag liegt CHF 4'705'019.87 über dem Budget. Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) empfiehlt Annahme der Rechnung.

 

Ein Standortvorteil für Bubikon

 

Die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten Kinderkrippen (Betreuung von Kindern im Vorschulalter), Tagesstrukturen (Betreuung von Kindern im Schulalter, früher Hort genannt) und die Betreuung in Tagesfamilien (Kinder im Vorschul- und Schulalter), schreibt der Gemeinderat im beleuchtenden Bericht zur zweiten Vorlage. Andere Betreuungsangebote wie Spielgruppen, Kinderhütedienste, Krabbelgruppen, die Kinderfrauen oder auch die Betreuung durch Verwandte oder Nachbarn seien nicht Teil dieser Vorlage.


Die Gemeinde Bubikon subventionierte bisher vereinzelt Betreuungsverhältnisse in Kinderkrippen oder bei Tagesfamilien mit einem von der Fürsorgebehörde beschlossenen Tarifreglement. Die Gemeinde Bubikon führt selber eine Tagesstruktur (FeBa) und in Bubikon führt eine private Trägerschaft einen Kinderhort. Mit der Einführung von Unterstützungsbeiträgen an Eltern für die familienergänzende Betreuung von Vorschul- und Primarschulkindern erhöht sich laut Gemeinderat die Standortattraktivität der Gemeinde Bubikon. Bei der Wahl eines neuen Wohnortes spiele, gerade bei jungen Familien, die Möglichkeit eines Betreuungsangebotes eine grosse Rolle.

 

Die neue Verordnung soll auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten. Für das Projekt veranschlagt die Gemeinde ab 2024 Kosten von rund 413 000 Franken. Das sind rund 150 000 Franken mehr als bisher. Auch bei diesem Geschäft empfiehlt die RPK Annahme. Die Vorlage soll am 25. Mai 2023 an einer Inforveranstaltung im Geissbergsaal (19.00 Uhr) näher vorgestellt werden. (bn)

 

Die minimalen und maximalen Elternbeiträge und Einstufungen für die neuen Betreungsmodule:

 

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