Eigentlich haben die reformierten Stimmberechtigten am 27. November 2022 an der Urne dem Bau eines neuen Pfarrhauses am Berglihöhweg im Ortsteil Bubikon zugestimmt. Doch das Projekt bleibt infolge von Rechtsmitteln wohl noch für Monate blockiert.
Drei Rechtsmittel gegen das Projekt sind derzeit bei der Bezirkskirchenpflege Hinwil hängig: ein Rekurs gegen den Verkaufsvertrag zum Verkauf des für den Neubau
nicht benötigten Teils der Pfarrhausliegenschaft, eine Beschwerde gegen die Verhandlungsführung des Kirchenpflegepräsidenten anlässlich der Kirchgemeindeversammlung vom 4. September sowie ein
Rekurs gegen die Urnenabstimmung vom 27. November. Die Bezirkskirchenpflege lasse sich «sehr viel Zeit für einen Entscheid», monierte Kirchenpflegepräsident Kurt Willi Ende Dezember im
Gemeindeblatt «Chileblick».
Das wird wohl auch noch mehrere Monate so bleiben, wie Recherchen von buebikernews ergaben. Seitens der Bezirkskirchenpflege liegt inzwischen zwar eine «Sachverhaltsfeststellung» vor. Nun beginnt aber erst eine Frist von 60 Tagen für einen materiellen Entscheid zu laufen, wie Karl Stengel, Interims-Aktuar der Bezirkskirchenpflege, gegenüber buebikernews bestätigt: «Die Behandlungsfrist von 60 Tagen ist eine sogenannte Ordnungsvorschrift und gilt zudem grundsätzlich vor allem für Rekurssekretariate, die ausschliesslich für die Bearbeitung solcher Geschäfte geschaffen worden sind. Dies ist bei den Bezirkskirchenpflegen nach wie vor nicht der Fall. Dazu kommt, dass es keine Entscheidsammlungen gibt, die diese Arbeiten erleichtern würden.»
Damit spricht Stengel die Entflechtung von Kirche und Staat unter dem früheren Kirchenratspräsidenten Ruedi Reich an, die unter anderem dazu führte, dass
Rechtsmittel in kirchlichen Angelegenheiten nicht mehr die mit hochprofessionellen juristischen Sekretariaten bestückten Bezirksräte, sondern die Laienbehörden in den Bezirkskirchenpflegen
bearbeiten müssen.
Laut Stengel kann es selbst nach einer Entscheidfindung der Bezirkskirchenpflege noch sehr lange dauern: «Ob die Entscheide der BKP dann rechtskräftig werden, ist
offen. Sie können anschliessend von den Parteien an die Rekurskommission weitergezogen werden.» (bn)
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