Bubiker Reformierte suchen erneut ein Kirchenpflegemitglied

(Bild: buebikernews)
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Kurz nach der Kampfwahl um den letzten noch vakanten Sitz in der reformierten Kirchenpflege Bubikon wird erneut ein Behördenmitglied gesucht. Grund ist der Rücktritt des Kirchenpflegers Andreas Kägi.

 

Da es diesmal nicht um eine Nachwahl zur Gesamterneuerungswahl für die Amtsdauer 2022 bis 2026 geht, sondern bereits um Ersatzwahl, ist auch eine stille Wahl möglich – sofern sich nur eine Kandidatin oder ein Kandidat meldet. Wahlvorschläge sind gemäss amtlicher Wahlanordnung vom 20. Dezember bis zum 30. Januar 2023 einzureichen – versehen mit mindestens 15 unterstützenden Unterschriften. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der politischen Gemeinde Bubikon hat und der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Bubikon angehört, das 18. Altersjahr vollendet hat sowie über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügt.

 

Nach Ablauf der Eingabefrist  werden die eingegangenen Vorschläge veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Ist nach Ablauf der zweiten Frist nur eine und die gleiche Person wie nach der ersten Frist definitiv zur Wahl vorgeschlagen, kann diese in stiller Wahl als gewählt erklärt werden. Sind diese Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 18. Juni 2023 eine Urnenwahl durchgeführt.

 

Die Kampfwahl vom 27. November 2022 war überraschend und sehr knapp zu Gunsten des jungen Kandidaten Dominic Zulliger ausgegangen. Ob sich die damals unterlegene Kandidatin Yvette Billeter erneut für eine Kandidatur anmeldet, gilt als nicht ausgeschlossen. (bn)

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