Kommt im Oberland und in Bubikon ein Feuer- und Feuerwerkverbot?

Grafik: naturgefahren.ch
Grafik: naturgefahren.ch

Aufgrund der anhaltenden Hitzewelle und Trockenheit steigt auch in unserer Region die Waldbrandgefahr. Aktuell befindet sich Bubikon genau auf der Grenze zwischen der Zone, bei der die Waldbrandgefahr als «erheblich» eingestuft wird (orange) und jener, bei der die Gefahr nur als «mässig» beurteilt wird (gelb). Laut dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) bestehen absolute Feuerverbote derzeit nur im Kanton Tessin und in Teilen des Kantons Graubünden (Südbünden). Im Kanton Thurgau gilt ein bedingtes Feuerverbot. Hier ist Feuern nur auf festeingerichteten Feuerstellen erlaubt.

 

Für den Kanton Zürich und somit auch für Bubikon gilt derzeit die Mahnstufe: Die «Mahnung zu sorgfältigem Umgang mit Feuer» beinhaltet die Aufforderung, das Feuern im Wald, in Waldesnähe und im Freien «möglichst zu unterlassen».

 

Dass die  Massnahmen in den nächsten Tagen verschärft werden könnten, gilt für den Fall, dass die aktuelle Wetterlage anhält, als wahrscheinlich. Mit einem bedingten oder gar absoluten Feuerverbot ist demnach zu rechnen, und auch das Feuerwerk am 1. August würde somit auf der Kippe stehen.

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0