Gravierender Fall von Rip-Deal-Betrug

Die Kantonspolizei Zürich hat über einen gravierenden Fall von so genanntem Rip-Deal-Betrug informiert. Drei Mitglieder einer international tätigen Betrügerbande konnten verhaftet und über 1.3 Millionen Franken Falschgeld sichergestellt werden.

 

 

Die Bande täuschte einem Schweizer Autohändler vor, ihm einen im Internet inserierten Oldtimer abkaufen zu wollen. Zu diesem Zweck wurde ein Termin in Zürich vereinbart. Abgemacht wurde, dass die Käufer für die Summe von 1.3 Millionen Franken das Auto bar bezahlen, eine Anzahlung für ein weiteres Fahrzeug leisten sowie ein Geldwechsel- bzw. Devisengeschäft tätigen.

 

Anfang Juli 2013 trafen sich die Kaufinteressenten mit dem Verkäufer in einem Zürcher Lokal. Ihm wurde eine Mappe mit bündelweise Geld vorgezeigt, das sich im Nachhinein als Falschgeld herausgestellt hat. Daraufhin sollte der Autoverkäufer seinerseits die 480'000 Franken für das Wechselgeschäft vorzeigen. Zur Übergabe kam es jedoch nicht, denn die vorgängig eingeschaltete Polizei nahm die zwei Männer und eine Frau im Alter zwischen 30 und 48 Jahren aus Mazedonien, Italien und Rumänien fest.

Der gleichen Gruppierung wird ebenfalls ein Betrug von Ende Mai 2013 in Zürich angelastet. Ein ebenfalls im Internet angebotener Sportwagen interessierte die Bande. Dabei sollte wiederum ein Wechselgeschäft von statten gehen, bei welchem der Verkäufer 20‘000 Franken Gewinn machen sollte. Beim Treffen wurde der Verkäufer auf die Rückbank eines Fahrzeuges gebeten, wo er das Geld zur Prüfung aushändigen musste. Der Täter stieg daraufhin aus dem Fahrzeug und rannte mit dem Bargeld in der Höhe von 75‘000 Franken zu einem wartenden Fluchtfahrzeug.

Zuständig die für die Strafuntersuchungen ist die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl.

Die geschilderten Vorgehen sind in der Schweiz seit Ende der 1990er Jahre unter dem Phänomen Rip-Deal oder Geldwechselbetrug bekannt. Die potentiellen Opfer sind oft Verkäufer von Immobilien oder Fahrzeugen aber auch Uhren- und Schmuckhändler, welche von den Tätern aufgrund von Inseraten kontaktiert werden. Weitere Informationen zum Phänomen sind der Warnung des Bundesamts für Polizei www.fedpol.admin.ch zu entnehmen.

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