Neue Regeln ab 1. Januar

Licht am Tag , Alkholverbot für bestimmte Lenkergruppen und Halterhaftung für Ordnungsbussen

 

Am 1. Januar 2014 treten Teile des zweiten Pakets des Verkehrssicherheitsprogramms „Via sicura“ in Kraft. Zehn Verordnungen sind punktuell geändert worden. Für die Verkehrsteilnehmer im Strassenverkehr fallen insbesondere das Alkoholverbot für gewisse Lenkergruppen, Fahren mit Licht am Tag sowie die Straffung des Ordnungsbussenverfahrens ins Gewicht.

 

Ab dem 1. Januar 2014 gilt ein Alkoholverbot für Berufschauffeure, Neulenkende (Inhaber des Führerausweises auf Probe), Fahrschüler, Fahrlehrer sowie für Begleitpersonen von Lernfahrten. Diese Personengruppen dürfen neu nur einen Blutalkoholwert von 0,1 Promille oder weniger aufweisen. Die Sanktionen bei Widerhandlungen sind Busse sowie eine Administrativmassnahme.

Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorfahrräder, Fahrräder, E-Bikes, landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie alle vor 1970 in Verkehr gesetzten Fahrzeuge, müssen neu auch tagsüber mit eingeschaltetem Licht fahren. Fahrzeuge, die über ein Tagfahrlicht verfügen, haben dieses eingeschaltet, alle übrigen verkehren mit Abblendlicht. Mit dieser Massnahme wird die Sichtbarkeit der Fahrzeuge tagsüber wesentlich erhöht, sie trägt somit zur Verhinderung von Verkehrsunfällen bei. Wer diese Regelung nicht einhält, muss mit einer Ordnungsbusse von CHF 40.- rechnen.

Eine weitere Änderung des Strassenverkehrsgesetzes betrifft die Haftung bei Ordnungsbussen. Neu muss der Fahrzeughalter für eine Ordnungsbusse aufkommen, wenn der zu büssende Lenker nicht mit einfachen Mitteln eruiert werden kann. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung muss die Polizei im Ordungsbussenverfahren den Lenker nicht mehr ermitteln, wenn er nicht bekannt gegeben wird, sondern muss der Fahrzeughalter die ausstehende Busse berappen.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0