Sessellift-Unfall: Ermittlungen eingestellt

Tödliches Unglück im Hoch-Ybrig: "Zusammentreffen verschiedener unglücklicher Faktoren"

Am Samstag, 26. Januar 2013, ereignete sich im Skigebiet Hoch-Ybrig ein Unfall, bei welchem eine 34-jährige Frau beim Sturz vom Sessellift derart schwere Verletzungen erlitt, dass sie am Sonntag, 27. Januar 2013, im Spital verstarb. In der Folge wurden durch die Staatsanwaltschaft Innerschwyz Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen drei Personen eröffnet. Diese Männer waren für den Betrieb und die Überwachung der Bahn verantwortlich. Nach Abschluss der Ermittlungen wurden sämtliche Strafverfahren eingestellt.

 

Zwecks Verhütung weiterer Unfälle beim Betrieb von Seilbahnen wurde die Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST beigezogen. Die Sesselbahn war technisch in einwandfreiem Zustand und die Überwachung des Liftes erfolgte vorschriftsgemäss.Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz stellte kein pflichtwidriges Verhalten der Personen fest. Der Unfall wird auf das Zusammentreffen verschiedener unglücklicher Faktoren zurückgeführt. Die Hauptunfallursache liegt im Tragen eines Rucksackes der Verunfallten. Die Bauchgürtelschnalle des Rucksackes verkeilte sich im Sessel, so dass die Frau bei der Bergstation im Sessel hängen blieb, sich nicht befreien und nicht aussteigen konnte. Folglich wurde sie vom Sessellift mitgeschleift, wodurch der Sessel zurückgezogen wurde. Durch diesen Umstand löste die Überfahrsicherung später aus als vorgesehen und es resultierte ein verzögerter Notstopp. Der Sessel kam erst am Ende des Sicherheitsnetzes zum Stillstand und schwang nach vorne. Die Frau fiel ausserhalb des Netzes auf die rund sieben Meter darunter liegende harte Skipiste.

 

Als Sofortmassnahme wurde die Reissleine der Überfahrsicherung zur Auslösung des Notstopps durch den Bahnbetreiber zurückversetzt. Von der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST wurde zudem empfohlen, das Tragen von Rucksäcken am Rücken während der Fahrt mit dem Sessellift durch Warnschilder zu unterbinden. Im Weiteren sollen die Sitzposition der Aufsichtsperson innerhalb des Büros bei der Bergstation zur Optimierung des Überwachungsbereiches sowie konstruktionsbedingte Änderungen am Sessel zur Vermeidung des Einhängens von Gegenständen am Sessel überprüft werden.

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