Anzeige online erstatten

Fassade versprayt oder Velo gestohlen? – Sachbeschädigungen und Fahrraddiebstähle sind die häufigsten Delikte, wie ein Blick in die Schweizerische Kriminalstatistik zeigt. So wurden 2012 beispielsweise 39'682 Fahrräder gestohlen. Auch wenn der Ärger über den Verlust

bleibt, so können die Einwohnerinnen und Einwohner in den Kantonen Zürich, Bern, Zug, Freiburg, Schaffhausen und St. Gallen seit heute, 29. Oktober 2013, ihre Anzeige neu auf einem virtuellen Polizeiposten rund um die Uhr selber erfassen. Möglich macht dies das Webportal Suisse ePolice.

 

Neben Sprayereien und Velodiebstählen können auch Kontrollschildverluste und -diebstähle online angezeigt werden. Ebenfalls auf der Plattform aufgeschaltet sind zwei Formulare zum Vollzug des Waffengesetzes, namentlich das Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheines und der Schriftliche Vertrag für die Übertragung einer Waffe.

 

Mit der Realisierung des Projektes Suisse ePolice stehen Dienstleistungen, die bisher ausschliesslich auf einem Polizeiposten abgewickelt werden konnten, mit Hilfe einer Internetapplikation rund um die Uhr zur Verfügung. Dadurch erhöht sich die Verfügbarkeit dieser polizeilichen Dienstleistung für die Bevölkerung erheblich. Für die Polizeikorps verringert sich der Aufwand für die Erfassung und Bearbeitung solcher Massengeschäfte. Anzeigen können nach wie vor auch auf jedem "echten" Polizeiposten erstattet werden.

 

Das neue Angebot richtet sich an Privatpersonen und Firmen. Bevor die Nutzerin oder der Nutzer mit der eigentlichen Erfassung des Falles beginnen kann, wird ihm eine Checkliste angezeigt mit den notwendigen Informationen, die er zur Hand haben muss. Im Fall eines Fahrraddiebstahls sind dies beispielsweise die Rahmennummer, die Marke und die Typenbezeichnung, die Versicherungsnummer und wenn vorhanden, die Kaufquittung. Hat der Nutzer eine Meldung aufgegeben, werden die Daten an das adressierte Polizeikorps übermittelt, das die Fallbearbeitung eröffnet.

 

Die Funktionalitäten von Suisse ePolice sind für Einwohnerinnen und Einwohner der beteiligten Kantone zugänglich. Nur wenn der Ereignisort (Sachbeschädigung, Diebstahl, Verlust) in einem dieser Kantone liegt, können andere Personen auch davon Gebrauch machen.

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