Der Absturz einer Transportseilbahn in ein steiles Waldgebiet in Innerthal SZ vom 3. Augsut 2013 mit zwei Todesopfern ist laut den Schwyzer Untersuchungsbehörden auf ein menschliches Fehlverhalten zurückzuführen.
Die Untersuchungsbehörden haben in Zusammenarbeit mit den Fachkräften des Interkantonalen Konkordats für Seilbahnen und Skilifte (IKSS) die technischen Abklärungen vor Ort abgeschlossen. Dabei wurden keine technischen Mängel an der Transportseilbahn festgestellt.
Aufgrund der angetroffenen Situation und den Befragungen aller Beteiligten hat der 65-jährige Mann, welcher am Samstagmittag, 3. August 2013, die Verunfallten unerlaubterweise mit der Bahn zu Tal beförderte, eine Fehlbedienung ausgeführt. Dies hatte zur Folge, dass die Transportkiste immer schneller zu Tal fuhr, bis sie schlussendlich entgleiste und nach der Kollision mit einem Seilbahnmasten ins steile Waldgebiet abstürzte.
Die Staatsanwaltschaft March hat gegen zwei Personen ein Strafverfahren wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung eröffnet. Das Verfahren richtet sich gegen den Mann, welcher die Bahn während der Unglücksfahrt bedient hatte, sowie gegen dessen 35-jährigen Arbeitgeber.
Kommentar schreiben