Rechtsmittel verzögern den Energieverbund

 

mw.Gegen das Projekt Energieverbund der Politischen Gemeinde sind zwei Rechtsmittel, ein Stimmrechtsrekurs sowie eine Gemeindebeschwerde, ergriffen worden. Das Projekt wird dadurch einige Verzögerung erfahren.

 

Im Nachgang zur Gemeindeversammlung hat ein Teilnehmer der Versammlung beim Bezirksrat Hinwil einen Stimmrechtsrekurs gegen die Abstimmung zum Rückweisungsantrag Eichmann eingereicht. Der Gemeinderat hat zum Rekurs Stellung genommen und dessen Abweisung beantragt.

 

Innerhalb der 30-tägigen Rekursfrist hat ein Stimmberechtigter zudem eine Gemeindebeschwerde beim Bezirksrat Hinwil gegen das Projekt eingelegt. Im Wesentlichen wird in der Beschwerde gerügt, dass die Behörden zum Geschäft irreführende und unwahre Angaben zum CO2-Ausstoss gemacht hätten und Angaben zum Feinstaub-Ausstoss fehlen würden. Der Gemeinderat kann sich dieser Ansicht nicht anschliessen und wird auch hier Abweisung der Beschwerde beantragen.

 

Leider werden die beiden Rechtsmittel das Projekt zeitlich deutlich verzögern. Es ist zu hoffen, dass die zum Teil am Ende ihrer Lebensdauer angelangten Öl- und Gasheizungen, die durch den Energieverbund ersetzt werden sollen, ihren Dienst noch länger versehen und durch die Verzögerung keine teuren Notreparaturen oder Provisorien nötig werden.

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