Stimmrechtsrekurs: Was bedeutet das?

Verwirrung um Abstimmungsprozedere an der gestrigen Gemeindeversammlung

SVP-Präsident Toni Hintermann hat an der gestrigen Gemeindeversammlung angekündigt, gegen das Abstimmungsprozedere bei der Vorlage zum Energieverbund Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat zu erheben. Was bedeutet das genau?

 

Zunächst einmal war die unmittelbare Rüge eines beanstandeten Mangels noch an der Versammlung zwingende Voraussetzung, den Rekurs gemäss § 151a des Gemeindegesetzes überhaupt einreichen zu können. Dafür hat Hintermann nach Publikation der Versammlungsergebnisse nun fünf Tage Zeit. Ob der Rekurs tatsächlich eingereicht wird, entscheidet sich laut Toni Hintermann in den nächsten Tagen: "Wir sind daran, das noch gründlich abzuklären."

 

Wird der Rekurs lanciert, kommt ihm aufschiebende Wirkung zu. Das heisst, dass der beanstandete Beschluss vor der materiellen Entscheidung nicht umgesetzt werden kann. Die aufschiebende Wirkung kann dem Rekurs aber vom Bezirksrat auch entzogen werden. Wird der Rekurs materiell gutgeheissen, muss die  beanstandete Abstimmung an einer nächsten Gemeindeversamnmlung wiederholt werden. Diese nächste Gemeindeverammlung kann völlig anders zusammengesetzt sein, und es könnten somit völlig neue Mehrheiten entstehen.

 

Konkret ging es um den Rückweisungsantrag von SVP-Vorstandsmitglied Franz Eichmann. Die Abstimmung ergab 50 Nein zu 46 Ja. Bei der Frage nach den Enthaltungen streckten für alle sichtbar 3 Leute die Finger auf. Das ergäbe 99 Stimmende. Bei der Präsenzkontrolle waren aber nur 96 Anwesende festgestellt worden. Später hatte noch ein Stimmberechtigter den Saal betreten. Dieses seltsame Resultat veranlasste  verschiedene Anwesende, eine Wiederholung der Abstimmung zu reklamieren. Dies allerdings erst, nachdem inzwischen bereits über den Hauptantrag des Gemeinderats abgestimmt worden war.

 

Gemeindepräsident Bruno Franceschini reagierte darauf mit einer erneuten Präsenzkontrolle, die diesmal 99 Anwesende ergab. Darauf liess Bruno Franceschini abstimmen – aber nicht etwa über den Rückweisungsantrag selber, sondern über die Frage, ob die Abstimmung über den  Rückweisungsantrag tatsächlich wiederholt werden soll. Diese Abstimmung ergab 39 Ja zu 56 Nein bei einigen Enthaltungen. Eine Abstimmung über den Rückweisungsantrag selber unterblieb somit.

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