Prodega-Fachmarkt in Bubikon geplant

Bild: http://www.gis.zh.ch
Bild: http://www.gis.zh.ch

Auf dem grossen Grundstück Kat. Nr. 2702 im "Rosengarten" im Bubiker Industriequartier ist ein Prodega-Cash-and-Carry-Fachmarkt geplant. Dies geht aus dem "Bericht zu den Einwendungen" zur Revision der Richt- und Nutzungsplanug hervor, die am 13. März 2013 vor die Gemeindeversammlung kommt. Weil die Ortsplanungsrevision das Projekt verunmöglicht hätte, ist der Gemeinderat zu Konzessionen bereit.

 

Geplant ist das Projekt von einer H&V Baudienstleistung GmbH mit Sitz in Hinwil. Die Firma für Architektur und Generalunternehmung hatte gegen die Bau- und Zonenordnung einen Einwand erhoben, weil sie das Vorhaben durch den Revisionsentwurf gefährdet sah: Anstelle der bisherigen Bestimmung, wonach Einkaufszentren und publikumsintensive Einrichtungen nur in der Industriezone nördlich der Dürntnerstrasse möglich waren, sah der Entwurf nämlich neu eine Beschränkung der Verkaufsflächen auf 2000 Quadratmeter vor, wobei Verkaufsflächen für den täglichen Bedarf ausgeschlossen sind.

 

Migros, Coop, Aldi und Lidl unerwünscht...

 

Wie es im Bericht zu den Einwendungen heisst, sollen Einkaufszentren und publikumsintensive Einrichtungen in der Industriezone auch nördlich der Dürntnerstrasse nicht mehr zulässig sein, weil sie unverhältnismässig viel Verkehr auslösen können. Einkaufszentren seien in ihrer Fläche nicht beschränkt. Publikumsintensive Einrichtungen (Fachmärkte, Stadien, Multiplex-Kinos etc.) an autoorientierten Standorten führten oft zu grossen Verkehrsaufkommen, überlasteten Strassennetzen und hohen Umweltbelastungen. Eine Kumulation dieser Probleme durch mehrerer solcher Betriebe in der Industriezone soll mit der Revision vermieden
werden, weshalb die Verkaufsfläche im Interesse der Lufthygiene
auf 2'000 Quadratmeter beschränkt werde. Mit der Revision solle zudem vermieden werden, "dass Grossverteiler wie Migros, Coop, Aldi, Lidl etc. an relativ abgelegenen Lagen Waren für den täglichen Bedarf anbieten können, weil damit die Verkaufsgeschäfte in den Dorfzentren der Ortsteile Bubikon und Wolfhausen stark konkurrenziert und in ihrer Existenz gefährdet würden": "Verkaufsgeschäfte für den täglichen Einkauf (insbesondere frische Lebensmittel) sollen primär in den Dorf- und Quartierzentren und in gut erreichbarer Nähe der Wohngebiete liegen. Daher sollen sie aufgrund der Beratungen in der Planungskommission in den Industriezonen ausgeschlossen werden.

 

...aber Cash-and-Carry, Möbel und Autos sollen möglich bleiben

 

Der geplante Prodega-Fachmarkt, so der Gemeinderat, sei aber auf gewerbsmässige Gastronomie- und Detailhandelsbetriebe ausgerichtet, die täglich grössere Mengen frischer Ware verarbeiten oder weiterverkaufen. Es handle sich "nicht um die üblichen, allen Konsumenten zugänglichen Supermärkte, sondern um Cash-and- Carry-Betriebe mit begrenztem Kundenkreis". Diese Art Fachmarkt löse mit seiner Ausrichtung auf Grossverbraucher weder unverhältnismässigen Verkehr aus noch gefährde er die Verkaufsgeschäfte in den Dorfzentren und stehe deshalb "nicht im Fokus der BZO-Revision". Weil der Gemeinderat solche Betriebe nicht auschliessen wolle, werde erwogen, die entsprechende Bestimmung in der BZO anzupassen und zu ergänzen: Danach gelten die Verkaufsflächenbeschränkungen nicht für "Verkaufsgeschäfte des Grosshandels, welche ihr Sortiment vornehmlich nicht an Privathaushalte absetzen" sowie für "Verkaufsgeschäfte mit sperrigem Warenangebot im Sinne der Besonderen Bauverordnung II (z.B. Automobile, Werkzeugmaschinen und Möbel)".

 

 

Prodega-Fachmarkt bei Moossedorf (Bild: prodega.ch)
Prodega-Fachmarkt bei Moossedorf (Bild: prodega.ch)

Kommentar schreiben

Kommentare: 0