Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat ein Strafverfahren gegen zwei Mitarbeitende des Medizinhistorischen Instituts der Universität Zürich wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses im Zusammenhang mit der Weitergabe des Akademischen Berichts 2011 sowie des Berichts der internationalen Expertenkommission eröffnet. Im Rahmen dieses Verfahrens haben Hausdurchsuchungen stattgefunden, wie die Oberstaatsanwaltschaft mitteilt.
Im Zusammenhang mit der Weitergabe zweier Berichte sowie weiterer vertraulicher Informationen über die Tätigkeit von Prof. Christoph Mörgeli am Medizinhistorischen Institut an verschiedene Medien hat die Universität Zürich am 19. September 2012 bei der Oberstaatsanwaltschaft eine Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung eingereicht. Die zuständige Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat daraufhin zusammen mit der Kantonspolizei Zürich erste Vorabklärungen getätigt. Gestützt auf die Ergebnisse aus diesen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft beim Obergericht des Kantons Zürich die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen zwei Mitarbeitende des Medizinhistorischen Instituts eingeholt.
Am 14. November 2012 hat die Staatsanwaltschaft bei den zwei beschuldigten Personen an deren Wohnort und Arbeitsplatz Hausdurchsuchungen durchgeführt und Beweismittel sichergestellt. Zudem sind die Beschuldigten am 14. und 15. November 2012 befragt und danach auf freien Fuss gesetzt worden. Die Ermittlungen sind in vollem Gang.
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