Medienvielfalt spielte

Als vor einigen Monaten die Tamedia bekannt gab, dass sie ihre Berichterstattung im "Tages-Anzeiger" über das Zürcher Oberland wieder selber an die Hand nehmen und auf die Übernahme von Artikeln aus dem "Zürcher Oberländer" (an dem die Tamedia beteiligt ist) verzichten wolle, haben wir dies an dieser Stelle als Wiederentstehung einer dringend notwendigen Medien- und Meinungsvielfalt begrüsst. Leider hat sich dann herausgestellt, dass der Tagi zwar tatsächlich keine ZO-Berichte mehr abdruckt, ansonsten aber das Oberland sträflich vernachlässigt.


Nun hat sich in einem aktuellen und wichtigen Fall gezeigt, dass die Medienvielfalt doch wieder möglich und spürbar ist. Beide Zeitungen , Tagi und ZO, berichten heute über einen unglaublichen Fall, der sich im Dignitas-Sterbehaus in Pfäffikon zugetragen hat. Eine sterbewillige Frau war bei der Einnahme des tödlichen Medikaments bewusstlos geworden, was zur Folge hatte, dass sie sich nur einen Teil der Dosis verabreichte. Das Sterben zog sich über längere Zeit dahin. Polizei und Staatsanwaltschaft, die sich wegen eines anderen Suizids im Sterbehaus aufhielten, veranlassten die Überweisung der Frau in ein Spital, wo sie schliesslich verschied.


Während der Tagi über den Fall neutral und professionell berichtet und insbesondere darauf hinweist, dass jetzt sowohl die Suizidhilfe der Dignitas in diesem Fall als auch das Verhalten  der Behördenvertreter amtlich untersucht würden, übernimmt der ZO – aus welchen Gründen auch immer – ausschliesslich einseitig die Sichtweise der Dignitas, die mit Beschwerde gegen das amtliche Vorgehen lauthals protestiert und von einem "rücksichtslosen und widerrechtlichen" Behördenakt spricht. Der Frage, ob Beamte nicht allenfalls verpflichtet sind, einer nach einem Suizidversuch bewusstlos angetroffenen Person Nothilfe zu leisten, wenn sie sich nicht selber strafbar machen wollen – Art. 128 des Strafgesetzbuchs – wird nicht nachgegangen.


Dieser Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig Medienvielfalt ist. Wohlverstanden: Auch im Tagi wird Kritik am behördlichen Handeln thematisiert und die Forderung nach einer klareren gesetzlichen Regelung erhoben, aber in einem beigestellten Kommentar. Die ZO-Berichterstattung jedoch erweckt den Eindruck fehlender journalistischer Distanz zum Thema und zum Hauptakteur.

 

Thomas Illi, Chefredaktor "buebikernews"

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0