Zwischen Neugier und öffentlichem Interesse

Wortreich lamentieren die "Obersee Nachrichten" in der neuesten Ausgabe zum Umstand, dass die Schwyzer Kantonspolizei nach dem Auffinden und der Identifizierung der Leiche des vermissten Joners Jean-Pierre R. keine weiteren Informationen zu Todesursache und Todesumständen bekannt geben will. "Mysteriöser Todesfall", titelt die Zeitung und publiziert nochmals auf der Frontseite ein Bild des Verstorbenen mit vollem Namen.

Bei tödlichen Unfällen – und um einen solchen handelt es sich laut Polizei – publizieren die Behörden in aller Regel keine Namen und schon gar keine Bilder der Opfer. Es sei denn, es handle sich um Personen des öffentlichen Lebens. In diesem Fall waren Bild und Name ja nur öffentlich bekannt gemacht worden, als der Betroffene noch bloss als vermisst galt und noch Hoffnung bestand, dass er mit Hilfe der Öffentlichkeit lebend gefunden werden könnte.

Nachdem nun aber feststeht, dass der Betroffene tot ist und dass kein Verbrechen vorliegt, besteht absolut kein öffentliches Interesse mehr, Details über die Todesumstände des namentlich und mit Bild bekannten Mannes zu publizieren. Nicht, weil es sich um einen "mysteriösen Todesfall" handeln würde, der "Fragen aufwirft", sondern weil das Opfer schlicht und einfach keine Pereson des öffentlichen Interesses ist, die Umstände seines Ablebens die Öffentlichkeit überhaupt nichts angehen. Dass die Polizei hier sensibel mit dem Persönlichkeitsschutz umgegangen ist, ist im Interesse der Angehörigen sehr zu begrüssen: Neugier und öffentliches Interesse sind zwei grundverschiedene Dinge.

 

Thomas Illi, Chefredaktor "buebikernews"

 

 

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