"Staatsvertrag hat schwerwiegende Folgen"

ki. Der Regierungsrat hat den vorliegenden Entwurf des Staatsvertrages betreffend Fluglärmstreit mit Deutschalnd zur Kenntnis genommen. Der Staatsvertrag beinhaltet eine erhebliche Ausweitung der flugfreien Zeiten für Süddeutschland und führt damit zu einer Verlagerung des Fluglärms in die Schweiz, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung.


Die vorgesehenen Eckpunkte im Entwurf des Staatsvertrags haben laut Regierungsrat "schwerwiegende Folgen für den Kanton Zürich". Im Zentrum der Interessenabwägung stehen die massive Mehrbelastung der Zürcher Bevölkerung durch den Fluglärm sowie die volkswirtschaftliche Bedeutung und die angemessene Entwicklung des Flughafens. Deshalb wird die Volkswirtschaftsdirektion mit der konsultativen Konferenz Flughafen Zürich, in welcher die betroffenen Regionen vertreten sind, das Gespräch aufnehmen. Eine abschliessende Beurteilung des Staatsvertrags kann laut Regierungsrat erst dann gemacht werden, wenn das Ergebnis der schweizinternen Lastenverteilung feststeht.


Zusätzliche Entscheide nötig


Bundesrätin Leuthard wird im Spätsommer die betroffenen Kantone zu einer Besprechung über die definitive Lärmverteilung innerhalb der Schweiz einladen. Die von Bundesrätin Leuthard ausgehandelte Betriebsform soll 2020 in Kraft treten und erfordert zwingend den Ausbau des Pistensystems (Pistenverlängerung) am Flughafen Zürich. Neben der Ratifizierung durch die Parlamente der Schweiz und Deutschlands braucht es deshalb für die Umsetzung des Staatsvertrags, gestützt auf das Zürcher Flughafengesetz, zusätzliche Entscheide von Regierungsrat und Kantonsrat des Kantons Zürich sowie einen allfälligen Volksentscheid.

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Kommentare: 1
  • #1

    Autor (Donnerstag, 18 Oktober 2012 01:00)

    Aktuelle Infos, auch über das Nein zum Staatsvertrag vom Landkreis Waldshut, auf www.hierzuland.info.