"buebikernews" und medienscheue Firmen

Vor einiger Zeit fiel uns eine Werbung für einen Anlass in der Region auf, die uns stutzig machte. Über die Art der Geschäfte, um die es hier ging, war in anderen Medien schon oft kritisch berichtet worden, unter anderem auch im "Kasssensturz". Wir wollten überprüfen, ob wir mit gutem Gewissen einen Hinweis auf die Veranstaltung publizieren können, oder ob das Ganze doch eher dubios sei, wovor man allenfalls sogar warnen müsste.

 

Die in der Werbung angegebene Firma war nicht im Telefonverzeichnis eingetragen, ebensowenig im Handelsregister. Eine Adresse wurde nicht genannt, nur eine Handynummer. Hier meldete sich nach mehreren Versuchen eine Person, die ihren Namen nicht nennen wollte, und schon gar nicht bereit war, irgendwelche Fragen zu beantworten. Stattdessen wurde sofort massiv gedroht, falls "buebikernews" irgendeinen Hinweis, egal welchen Inhalts, publizieren würde.

 

Nun sind Anwaltspost und manchmal sogar Klagen daily business im Journalismus. Einige Fälle enden erst vor Bundesgericht, zu Urteilen kommt es selten. Journalismus, wenn er seriös und nach den Regeln des Medienrechts betrieben wird, ist nicht verboten. Normalerweise lassen uns solche Drohungen auch kalt.

 

In diesem Fall haben wir uns entschieden, über den konkreten Sachverhalt nicht zu berichten, sondern das Drohphänomen in einem Kommentar zu thematisieren. Früher waren ein unangenehmer, zeitraubender Prozess und allenfalls eine Busse das Schlimmste, was einem Journalisten passieren konnte. Doch die Zeiten haben sich geändert. Ich habe den Eindruck, dass heute die körperliche Unversehrtheit von Medienschaffenden selbst in der Schweiz nicht mehr garantiert ist. Auch das darf einen Recherchierjournalisten nicht schrecken – wenn es um mafiöse Vorgänge, Hochverrat, Staatsaffären und soche Sachen geht. Aber lohnt sich die Gefahr für ein Berichtlein über eine Schmuddelfirma?

 

Thomas Illi, Chefredaktor "buebikernews"

 

 

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