Katholiken diskutierten Dorfteil-Problematik

jth.Am 20. März, um 20.00 Uhr lud die Römisch-katholische Kirchgemeinde Hombrechtikon-Grüningen Bubikon im ökumenischen Zentrum Sonnenberg in Wolfhausen zu einer offenen Diskussion zum Thema: „Dorfteil Bubikon – Verschiebung der Pfarrei-/Kirchgemeindegrenzen?“ ein.

 

Der Dorfteil Bubikon gehört staatskirchenrechtlich zur Kirchgemeinde St. Niklaus, seelsorgerlich wird er aber von der Dreifaltigkeitspfarrei (Rüti-Dürnten-Bubikon) betreut. Einige Dorf-Bubiker stören sich daran, dass sie nicht dort stimm- und wahlberechtigt sind, wo sie zur Kirche gehen. Die Kirchenpflegen beider Kirchgemeinden suchen seit einer Anfrage der Kirchenpflege Rüti vor eineinhalb Jahren gemeinsam nach einer zukünftigen nachhaltigen Lösung. Dabei ist es ihnen wichtig, herauszufinden, was die Mehrheit der aktiven katholischen Bevölkerung des Dorfteils Bubikon für Bedürfnisse hat.

 

Die Kirchenpflegepräsidentin Doris Ackermann durfte etwa 50 interessierte Personen aus Hombrechtikon, Wolfhausen, Bubikon, Tann und Rüti sowie Dr. Benno Schnüriger, Präsident des Synodalrates des Kantons Zürich begrüssen. Vizepräsident Martin Beer stellte den Anwesenden zwei mögliche Lösungsvorschläge vor:

  • Lösung gemäss Anfrage der Kirchenpflege Rüti
: Die Kirchgemeinde Hombrechtikon gibt die politische Verantwortung über den Dorfteil Bubikon an die Kirchgemeinde Rüti-Dürnten-Bubikon ab.  
Seit 2010 wäre mit einem Antrag beider Kirchgemeinden an den Synodalrat diese Lösung möglich, vorher war der Regierungsrat zuständig.
  • Alternativ-Lösungsvorschlag der Kirchenpflege Hombrechtikon
: Die Kirchgemeinde Hombrechtikon übernimmt auch die kirchenrechtliche Zuständigkeit für den Dorfteil Bubikon und ermöglicht den Religionsunterricht und die Gottesdienste im Dorf (innerkirchliche Lösung).

Leider ist die ursprüngliche dritte Variante der Stimmrechtsübertragung nicht möglich, was einige sehr schade fanden, da es eigentlich die einfachste Lösung wäre.
Gemäss Dr. Benno Schnüriger, geht es um das Territorialprinzip: In einer Kirchgemeinde wohnen und in einer anderen abstimmen sei gesetzlich nicht möglich.
Weiter erklärte er, die Kirchgemeinden seien im Kirchengesetz als staatliche Körperschaften definiert. Das Kirchengesetz könne nur durch eine kantonale Abstimmung geändert werden.
Die rege Diskussion ergab, dass viele Katholiken aus dem Dorfteil Bubikon in Tann eine religiöse Heimat gefunden haben. Nie würden sie in Hombrechtikon die Kirchgemeinde-versammlung besuchen. Hingegen können sie sich in Rüti nicht in die Kirchenpflege wählen lassen.

Einige jüngere Familien aus Bubikon fühlen sich in Tann aber nicht richtig zu Hause. Es bedeute viel Aufwand, die Kinder in den Religionsunterricht nach Tann zu fahren. Zudem hätten ihre Kinder keinen Kontakt zu den Kindern in Tann. Diese Familien würden die Möglichkeit eines kirchlichen Lebens in Bubikon begrüssen.
Traditionell gehört Bubikon kirchlich zu Rüti und Wolfhausen zu Hombrechtikon, aber viele Bubiker Katholiken gaben zum Ausdruck, sich weder in Bubikon, noch in Tann wirklich zu Hause zu fühlen. Es komme ihnen zum Teil vor, wie wenn sie die Steuern in einer anderen Gemeinde bezahlen würden, als sie wohnten.

Auch ein Anschlussvertrag mit Rüti kann gemäss Dr. Benno Schnüriger das Problem nicht lösen. Damit könne nur eine Aufgabe übertragen werden, aber nicht das Stimmrecht. Eine Kirchgemeinde sei eine staatskirchen-rechtliche Organisation, gleich organisiert wie die politischen Gemeinden im Kanton Zürich, erklärte er den Versammelten.

Ein Votant aus Hombrechtikon gab zu bedenken, dass vor 16 Jahren das ökumenische Zentrum in Wolfhausen auch auf Bubiker Wunsch realisiert wurde und sowohl von den Reformierten wie auch von den Katholiken sehr geschätzt werde. Wenn die Bubiker Rüti angehören würden, hätten sie kein Stimmrecht mehr betreffend ökumenische Zentrum Wolfhausen.

Ein Wolfhauser betonte, dass sie kirchlich im ökumenischen Zentrum Wolfhausen und in Hombrechtikon zu Hause seien. Man müsse eine Lösung finden für das Bubiker Problem, aber nicht die Wolfhauser entwurzeln. Für alle war klar, dass „Hombrechtikon“ eine sehr komplizierte Kirchgemeinde ist, die durch zwei Bezirke (Inserate in zwei Zeitungen usw.) und auch landschaftlich (Gewässer/Region) getrennt wird.

Kirchenpflegerin Andrea Odermatt betonte die grosse Verantwortung der beiden Kirchenpflegen. Deshalb solle man bei der Suche einer langfristigen Lösung dieses Dauerthemas nichts überstürzen. Es gehe um die Zukunft, um die nächsten Generationen. Jetzt hätten wir Zeit, etwas Gutes auszuarbeiten. Eventuell könnte da die Lösungsvariante eines kirchlichen Lebens in Bubikon eine gute Chance haben.

Aber auch dieser Lösungsvorschlag warf Fragen auf wie etwa: Was, wenn die seelsorgerischen Ressourcen (Personalfrage!) nicht da wären für Bubikon? Neue Leute finden für wieder etwas Neues scheint schwierig zu sein. Man müsste wissen, wie viel junge Katholiken in Bubikon leben und analysieren, ob überhaupt Potenzial da sei.

Martin Beer und Doris Ackermann versicherten zum Schluss, dass die Diskussion zwischen den beiden Kirchgemeinden weiterverfolgt werde, bevor es zu einer Abstimmung in beiden Kirchgemeinden komme.

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