Bezirkskirchenpflegewahl: Kandidiert da jemand?

(Bild: buebikernews)
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Kaum sind die kantonalen Wahlen vorbei, haben die reformierten Stimmberechtigten des Bezirks Hinwil bereits ein neues Abstimmungscouvert, für den Wahltermin vom 12. März 2023, erhalten. Zu wählen sind, wie bereits früher berichtet,  einerseits neun Abgeordnete aus dem Bezirk Hinwil für die Kirchensynode, das kantonale Parlament der reformierten Landeskirche. Da sich zehn Kandidaten zur Verfügung stellen, darunter auch der Bubiker Walter Brunner, kommt es hier zu einer Kampfwahl: Die Wahl findet mit leerem Stimmzettel und Beiblatt statt.

 

Dem Wahlcouvert liegt aber noch ein weiterer Wahlzettel bei, für eine «Erneuerungswahl für 1 Mitglied der Bezirkskirchenpflege Hinwil für die Amtsperiode 2023-2027». Auch hier handelt es sich um einen leeren Wahlzettel. Es fehlen jedoch jegliche Informationen, ob überhaupt jemand für diesen vakanten Sitz kandidiert, und wenn ja, wer. Auch auch auf der Website der Gemeinde Bubikon sind keine weiteren Informationen zu finden, ebensowenig auf der kantonalen Website zu Kirchenwahlen im Kanton Zürich. Was soll man also auf den Stimmzettel schreiben? Den eigenen Namen oder den Namen der Nachbarin? Es ist leicht absehbar, dass die Stimmbeteiligung für diese «Wahl» winzig sein wird, und dass bezirksweit kaum ein Resultat zu erwarten ist...oder aber, dass irgendjemand, vielleicht von einer Stammtischrunde aus einer Fasnachtslaune heraus, gegen seinen Willen und unwissend «portiert» und gewählt wird.

 

buebikernews ist zu den Hintergründen des seltsamen Urnengangs fündig geworden. Im Amtsblatt des Kantons Zürich erschien am 9. Dezember 2022 eine amtliche Anzeige, wonach sechs Kandidierende für die insgesamt sieben Sitze der Bezirkskirchenpflege als in stiller Wahl gewählt erklärt worden seien: Carola Heller, Ursula Pfirter, Andreas Baumgartner, Marianna Schmuki, Markus Leuenberger und Fabio Wüst. Und weiter: «Für die nicht besetzte Stelle findet der erste Wahlgang am Sonntag, 12. März 2023 statt.» Offenbar hat sich tatsächlich niemand weiteres gefunden, der in der kirchlichen Bezirksbehörde, die ähnliche aufsichtsrechtliche Aufgaben hat wie der Bezirksrat, Einsitz nehmen will. Unklar bleibt, weshalb die Behörden dem Versand der Abstimmungscouverts keine weiteren Erklärungen beigefügt haben. (bn)

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