Festlegung des Gewässerraums Possengraben öffentlich aufgelegt

(Screenshot REL-Bericht Bubikon)
(Screenshot REL-Bericht Bubikon)

 

Gemäss einem Hinweis im kantonalen Amtsblatt ist ab heute (15. Jaunar 2024) bis zum 14. Februar 2024 die Festlegung des Gewässeraums im Gebiet des Possengrabens durch die Gemeinde Bubikon öffentlich aufgelegt. Ein entsprechender Hinweis findet sich auch auf der Website der Gemeinde Bubikon..

 

Eigentlich geht es um den Gewässeraum an kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gemeinde Dürnten und konkret um den sensiblen Zufluss zur Jona, den Possengraben («Schwarz»). Bubikon ist davon insofern betroffen, als ein Teil des Possengrabens auf Bubiker Gemeindegebiet liegt und ausserdem durch die gemeinsame ARA Weidli sowohl Dürnten als auch Bubikon betrifft. Eine Revitalisirung dieses Gewässers wird im Hinblick auf den ökologischen Zustand der Jona als wichtig und dringend erachtet. Dies ist so auch im Räumlichen Entwicklungsleitbild der Gemeinde Bubikon (REL-Bericht) aus dem Jahr 2022 festgehalten.

 

Seit 2011 gelten in der Schweiz nämlich neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu
beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone
entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die
Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.

Wie dem kantonalen Amtsblatt und einem gleichlautenden Hinweis auf der Website der Gemeinde Bubikon nun zu entnehmen ist, wurde der Entwurf für die Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gemeinde Dürnten vom 9. Januar 2023 bis zum 9. März 2023 in Dürnten öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist konnte jedermann Einwendungen zum Entwurf erheben. Die kantonale Baudirektion habe die Einwendungen geprüft. Der Entscheid über den Umgang mit den Einwendungen sei in der Stellungnahme zu den Einwendungen (Einwendungsbericht) dokumentiert. Die Baudirektion Kanton Zürich habe mit Verfügung vom 8. Dezember 2023 den Gewässerraum im Sinne von Art. 41a GSchV und gestützt auf § 15 h HWSchV im Siedlungsgebiet der Gemeinde Dürnten festgelegt.

 

Bubikon soll Entscheide öffentlich auflegen

 

«Da der Abschnitt Po-1 des Possengrabens teilweise auf dem Gemeindegebiet Bubikon liegt, macht die Gemeinde Bubikon gestützt auf § 15 i HWSchV die Festlegung öffentlich bekannt», ist dem kantonalen Amtsblatt zu entnehmen: «Die Verfügung vom 8. Dezember 2023 wird zusammen mit der Stellungnahme zu den Einwendungen - vom 15. Januar 2024 bis zum 14. Februar 2024 während 30 Tagen bei der Gemeinde Bubikon, Rutschbergstrasse 18, 8608 Bubikon öffentlich aufgelegt. Die physischen Unterlagen können zu den regulären Schalteröffnungszeiten der Gemeinde eingesehen werden und die Gewässerräume sind im kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.ch) publiziert.»

 

(bn)

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