Frist für Zustellung der Abstimmungsunterlagen kann nicht eingehalten werden

(Bild: buebikernews)
(Bild: buebikernews)

 

Vor Urnenabstimmungen sollten die Abstimmungsunterlagen eigentlich spätestens drei Wochen vor dem Urnengang bei den Stimmberechtigten sein. Diese Frist kann für die Abstimmung vom 19. November 2023 nicht eingehalten werden, wie das Statistische Amt des Kantons Zürich mitteilt. Die Beilagen seien jedoch bis 31. Oktober 2023 an die Verpackungszentren und Gemeinden geliefert worden. Gemäss der Website der Gemeinde Bubikon sollten in Bubikon die Unterlagen bis spätestens 9. November 2023 bei den Stimmberechtigten sein.

 

In Bubikon findet nicht nur, wie überall im Kanton, der zweite Wahlgang für die Zürcher Vertretung im Ständerat statt, sondern auch die Abstimmung über zahlreiche weitere Vorlagen: Auf Bezirksebene stehen zwei Teilrevisionen von Zwecksverbandsstatuten (Sicherheitszweckverband Bachtel und Zweckverband ARA Weidli) an. Auf Gemeindeebene ist eine Ersatzwahl in die Sozialbehörde vorzunehmen. Und die reformierten Stimmberechtigten haben zudem über einen Teilverkauf der Pfarrhausparzelle zu befinden. (bn)

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