Die Details zur reformierten Urnenabstimmung zum Teilverkauf der Pfarrhausparzelle

(Bild: zvg)
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Wie berichtet, stimmen die reformierten Stimmberechtigtem am 19. November 2023 an der Urne über den Teilverkauf der Pfarrhausparzelle am Berglihöhweg ab. Die Kirchenpflege hat nun am Freitag (20. Oktober 2023) den beleuchtenden Bericht zur Abstimmung – welche von der Bezirkskirchenpflege Hinwil, der Aufsichtsbehörde, verlangt worden war –  publiziert.

 

Die Kirchenpflege beantragt, die Pfarrhausparzelle in einem Teilverkauf an die FIT Planungs AG zu veräussern. Mit den finanziellen Mitteln soll das neue Pfarrhaus auf dem weiterhin bei der Kirchgemeinde verbleibenden Teil der Parzelle erstellt werden. Mit den verbleibenden finanziellen Mitteln sollen zwei der drei Dar-lehen von rund zwei Millionen Franken für das Kirchgemeindehaus zurückbezahlt werden.

 

Zehnjährige Vorgeschichte

 

Die Geschichte der Pfarrhausparzelle reicht laut dem beleuchten Bericht rund zehn Jahre zurück. 2013 erfolgte die Umzonung der Pfarrhausparzelle in die Zone W1 als Vorbereitung für den späteren Verkauf. In der Diskussion um den Kauf des Hauses an der Rutschbergstrasse 17 für ein Kirchgemeindehaus wurde darüber informiert, dass die Parzelle später teilverkauft wird für die Refinanzierung des Kirchgemeindehauses. So habe die Kirchenpflege am 9. September 2020 beschlossen den Antrag für den Teilverkauf an die Kirchgemeindeversammlung (KGV) vom 6. Dezember 2020 zu stellen. Diese Versammlung habe dem Teilverkauf zugestimmt und die Verkaufskompetenz inklusive dem Zeitpunkt der Kirchenpflege übergeben.


Am 3. Februar 2021 habe die Kirchenpflege die Kommission für den Teilverkauf der Pfarrhausparzelle eingesetzt. Im freihändigen Verfahren wurde ein Treuhandbüro gesucht und mit dem Immobilienbüro Mondeva GmbH aus Bubikon gefunden. Die Verkaufsdokumentation wurde noch vor den Sommerferien 2021 aufgeschaltet. Zu den rund 180 Nafrgaen wurde ein aufwändiges Auswahlverfahren durchgeführt. Aufgrund der mit dem Beschluss der Kirchgemeindeversammlung vom 6. Dezember 2020 zugeteilten Kompetenz habe die Kirchenpflege am 11. Mai 2022 beschlossen, den Zuschlag an die Firma FIT Planungs AG zu vergeben. Gegen den Kirchgemeindeversammlungsbeschluss 2020 war kein Rekurs erhoben worden, er erwuchs in Rechtskraft. Über die gelaufenen Prozesse der Ausschreibung und Angebote informierte die Kirchenpflege unter anderem mit einem Informationsanlass am 31. Mai 2022.


Daraufhin wurde ein Rekurs an die Bezirkskirchenpflege eingereicht mit dem Begehren, der Beschluss der Kirchenpflege, dass der Teilverkauf der Pfarrhausparzelle an die FIT Planungs AG erfolgen soll, sei aufzuheben. Diese entschied im März 2023, dass die Abstimmung über dem Teil- verkauf an der Urne erfolgen müsse.
Der Planungs- und Baukredit für das Pfarrhaus wurde an der Urnenabstimmung vom 27. November 2022 gutgeheissen.

 

RPK beantragt Zustimmung

 

Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) beantragt Zustimmung zum Geschäft. Es sei festzustellen, dass «ohne den Teilverkauf der Pfarrhausparzelle die Darlehen für das Kirchgemeindehaus nur durch die Aufnahmen von neuen Hypotheken zurückerstattet werden können.» Die Kirchgemeinde Bubikon hätte dann eine hohe Verschuldung und hohe Zinsbelastungen für die nächsten Jahre. Die Folgen wären längerfristig das Anheben des Steuerfusses oder Einsparungen bei Personal und Kirchgemeindeleben. Schon mit dem Kauf des Kirchgemeindehauses sei den Stimmberechtigen aufgezeigt worden, dass dies nur durch den Teilverkauf der Pfarrhausparzelle finanziert werden könne. Ohne diesen Verkauf sei das neue Kirchgemeindehaus für die Kirchgemeinde «kaum tragbar». (bn)

 

 

(Bild: zvg)
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Beleuchtender Bericht zum Urnengang
2023-11-19_bericht_und_antrag_urnenabsti
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