Schul- und familienergänzende Kinderbetreuung: Elternbeitragsreglement verabschiedet

(Bild: buebikernews)
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Die Bubiker Gemeindeversammlung hatte am 14. Juni 2023 der neuen Verordnung über Unterstützungsbeiträge an schul- und familienergänzende Betreuungsverhältnisse in Kindertagesstätten und Tagesfamilien (Kibe-Verordnung) zugestimmt.

 
Die Gemeinde Bubikon subventionierte zuvor vereinzelt Betreuungsverhältnisse in Kinderkrippen oder bei Tagesfamilien mit einem von der Fürsorgebehörde beschlossenen Tarifreglement. Die Gemeinde Bubikon führt selber eine Tagesstruktur (FeBa), und in Bubikon führt eine private Trägerschaft einen Kinderhort.

 

Die neue Verordnung tritt auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Details zu den Zahlen und Tarifen hat der Gemeinderat nun in einem Elternbeitragsreglement festgelegt, das gemäss der Kibe-Verordnung in der Kompetenz des Gemeinderates liegt. Auch dieses Reglement soll – vorbehältlich der Rechtskraft – am 1. Januar 2024 in Kraft treten. (bn)

 

 

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Elternbeitragsreglement
Familien-_und_Schulergänzende_Kinderbet
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