S-Bahn kann im Ambitzgiried bei Bubikon nicht ausgebaut werden!

Bundesgerichtsentscheid zur Oberlandautobahn verunmöglicht auch Doppelspur der S-Bahn

Die S-Bahn führt zwischen Wetzikon und Bubikon mitten durch das geschützte Moor
Die S-Bahn führt zwischen Wetzikon und Bubikon mitten durch das geschützte Moor

Was nach dem ablehnenden Bundesgerichtsentscheid zum Bau der Oberlandautobahn befürchtet worden war ("buebikernews"-Kommentar vom 21. Juni 2012), scheint sich zu bewahrheiten: "Gestützt auf den Bundesgerichtsentscheid muss davon ausgegangen werden, dass ein Ausbau der 6 Kilometer langen Strecke Wetzikon–Bubikon auf zwei Gleise nicht mehr im vollen Umfang möglich sein wird", schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Anfrage der EVP-Kantonsräte Gerhard Fischer (Bäretwil), Walter Schoch (Bauma) und Markus Schaaf (Zell). Die Bahnlinie zwischen Wetzikon und Bubikon führe durch die Moorlandschaft von nationaler Bedeutung Nr. 106 Wetzikon/Hinwil sowie durch darin liegende Hoch- und Flachmoorobjekte von nationaler Bedeutung. Das Bundesgericht habe in seinem Urteil vom 12. Juni 2012 zur Oberlandautobahn festgehalten, dass Erschliessungsanlagen (d. h. Verkehrsanlagen) im Moorlandschaftsgebiet unzulässig sind, ausser sie dienen den in Art. 23d des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz genannten Zwecken.

 

Falls es betrieblich dennoch notwendig sein sollte, liesse sich beim
Bahnhof Wetzikon noch ein Doppelspurabschnitt bis zum Unterwerk
bauen, schreibt der Regierungsrat weiter. Von Bubikon her könnte ein Teilausbau auf zwei Gleise bis zum Kreisel Betzholz gebaut werden, ohne den Moorschutz zu berühren. Dies ergäbe ein doppelspuriges Teilstück von rund zwei Kilometern. Zu bedenken sei, so der Regierungsrat, dass die Moorlandschaft von nationaler Bedeutung die Möglichkeit anderer Streckenführungen erheblich einschränke. Dies gelte umso mehr, als der Umfang des Gebiets aufgrund des Bundesgerichtsentscheids vom Bundesrat vergrössert werden müsse. Neue Streckenführungen hätten zudem in jedem Fall auch längere Fahrzeiten zur Folge. Deren Auswirkungen auf die Fahrpläne und Kreuzungsorte der Züge sind noch ungeprüft.

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Die Antwort des Regierungsrats auf den parlamentarischen Vorstoss im Wortlaut
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