Di
03
Jan
2012
Der Migros-Express in Rapperswil muss in Zukunft die Sonntagsruhe wieder respektieren. Dies verfügte die Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen. Er sei ein wichtiges Signal gegen eine weitere Aufweichung des Arbeitnehmerschutzes im Detailhandel, schreibt die Gewerkschaft Unia in einer Mitteilung.
Im April 2011 hatte das St. Galler Amt für Wirtschaft einer Migros-Lebensmittelfiliale in Rapperswil Sonntagsarbeit zugelassen, weil sie angeblich in einer Tourismuszone liege und damit während
der Saison auch sonntags geöffnet haben könne. Die Gewerkschaft Unia hatte gegen diesen Entscheid Einsprache eingelegt, da die fragliche Migros-Filiale fernab der Altstadt liegt und nicht in
einer Tourismuszone.
Nach einem Augenschein in der betroffenen Filiale hat die Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen die Einsprache der Unia vollumfänglich gutgeheissen. Die Migros darf die Filiale nun
am Sonntag nicht mehr öffnen; sie muss zudem die Hälfte der Verfahrenskosten zahlen, während der Unia die Umtriebe entschädigt werden.