Mo

19

Dez

2011

Fussgängerstreifen: So verhält man sich richtig

Polizei erinnert an Vortrittsregeln

Bild: KAPOAG Bild: KAPOAG

kapo.Wie in anderen Kantonen kommt es seit einigen Wochen auch im Kanton Zürich vermehrt zu Verkehrsunfällen an Fussgängerstreifen. Die Unfälle ereigneten sich bisher in Höri, Dietikon, Rümlang, Bauma, Effretikon, Rüschlikon und Oetwil am See; sie forderten einen Toten und mehrere Schwerverletzte. Nach ersten Erkenntnissen wurden sie jeweils durch die Fahrzeuglenkenden verursacht - verletzt wurden jedoch immer die Fussgänger.

 

Die Kantonspolizei Zürich ruft - vor allem an die Adresse der Fahrzeuglenker - die für das Verhalten im Bereich von Fussgängerstreifen geltenden Verkehrsregeln in Erinnerung. Das Strassenverkehrsgesetz verlangt, dass Fahrzeuglenker vor Fussgängerstreifen besonders vorsichtig zu fahren und nötigenfalls anzuhalten haben, um den Fussgängern, die sich schon auf dem Streifen befinden oder im Begriff sind, ihn zu betreten, den Vortritt zu lassen. Bei schlechter Sicht wie nachts, bei Regen oder Nebel ist besondere Vorsicht walten zu lassen, wobei sich die Autofahrer bewusst sein müssen, dass es gerade bei der aktuell herrschenden Witterung sehr anspruchsvoll ist, Fussgänger rechtzeitig zu erkennen, und dass der Gesetzgeber von ihnen ohne wenn und aber verlangt, sich und ihre Fahrweise diesen äusseren Bedingungen anzupassen. Entscheidend ist sodann, dass man sich ausschliesslich dem Lenken und der Strasse zuwendet; ist uneingeschränkte Aufmerksamkeit beim Autofahren ohnehin absolutes Gebot, so verträgt es bei Fussgängerstreifen erst recht nicht die geringste Ablenkung.

Allerdings können auch die Fussgänger zur Vermeidung solcher Unfälle beitragen, indem sie, wie es die Verkehrsregelnverordnung vorschreibt, ihr Vortrittsrecht nicht mehr beanspruchen, sobald ein Fahrzeug bereits so nahe ist, dass es nicht mehr rechtzeitig anhalten kann. Weiter sollte man auch als Fussgänger hundertprozentig aufmerksam sein, das heisst den Kopf bei der Sache sprich beim Verkehr haben, und es empfiehlt sich, möglichst helle oder sogar reflektierende Kleidung zu tragen.

Die Kantonspolizei Zürich hat ihre Kontrolltätigkeit im Bereich von Fussgängerstreifen verstärkt. Sie wird ihr Augenmerk dabei speziell auf die Fahrzeuglenkenden richten. Autofahrer, die den Fussgängern den Vortritt nicht gewähren, müssen mit einer Ordnungsbusse von 140 Franken rechnen; wird jemand gefährdet, erfolgt eine Verzeigung an die zuständige Untersuchungsbehörde. Im Weiteren werden die Unfallörtlichkeiten genau unter die Lupe genommen und wo nötig die Beleuchtungsverhältnisse verbessert.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0

  • loading

"buebikernews" als RSS Feed abonnieren

Anzeigen

Newsletter

Tragen Sie sich mit Ihrer Mailadresse ein!

Info: Der Newsletter kann jederzeit abbestellt werden.

 

Suche auf dieser Seite:

 

Telefonbuch:



z.B. Taxi, Party, Clubbing


z.B. Zürich, Hauptstr. 16, 8004

Anzeigen

Offizielle Website der Gemeinde Bubikon:

Offizielle Website der Schulen Bubikon: