Di
06
Dez
2011
In Bubikon wird die Hauswirtschaftliche Fortbildung per 1. Januar 2012 aufgehoben. Dies schreibt die Schulpflege in einer Medienmitteilung vom Dienstag.
Der Kantonsrat hat mit Beschluss vom 6. Dezember 2010 das Gesetz über die Hauswirtschaftliche Fortbildung von 1986 aufgehoben. Die Aufhebung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft als Teil des vom Regierungsrat beschlossenen Sanierungsprogramms San10. Gegen diese Massnahme wurde das Referendum ergriffen, doch an der darauf folgenden Volksabstimmung vom 4. September 2011 wurde der Beschluss des Kantonsrats zur Aufhebung des Gesetzes bestätigt.
Die Schulen sind nicht mehr verpflichtet, hauswirtschaftliche Kurse für Erwachsene anzubieten und erhalten ab dem 1. Januar 2012 keine Subventionen mehr. Den Schulgemeinden ist es freigestellt, weiterhin Kurse anzubieten. Die Schule Bubikon hatte in den letzten Jahren jeweils acht bis elf Kurse pro Semester ausgeschrieben – mangels Anmeldungen kamen jedoch meistens nur deren vier zustande. Trotzdem wurde, bedingt durch die kantonalen Vorgaben, ein unverhältnismässig grosser administrativer Aufwand geleistet. Der Beschluss der Schulpflege lautet: Die Hauswirtschaftliche Fortbildungsschule wird ab dem 1. Januar 2012 aufgehoben. Die laufenden oder bereits ausgeschriebenen Kurse werden bei genügend Teilnehmenden zu Ende geführt.
Die Schule vermietet auf Anfrage je nach Verfügbarkeit jedoch gerne geeignete Räumlichkeiten wie Schulküche, Handarbeitszimmer, Werkraum, Mehrzweckräume. Auskunft erteilt die Schulverwaltung, Irene Rigaux, Tel. 055 253 33 66.