Do

24

Nov

2011

Bald wieder E-Voting in unserer Gemeinde?

Bubikon war eine der 13 Testgemeinden für ein elektronisches Abstimmungverfahren. Vor knapp einem Jahr, am 13. Februar 2011, wurde der Versuch aus verschiedenen Gründen jedoch abgebrochen. Nun plant der Kanton mit einem neuen System eine flächendeckende Wiedereinführung.

 

Die von 2008 bis 2011 dauernde Testphase mit der elektronischen Stimmabgabe in 13 Gemeinden des Kantons Zürich wird Ende Jahr abgeschlossen. In Bubikon fand bereits am 13. Februar 2011 das letzte E-Voting statt: Ende 2010 habe der Kanton die Pilotgemeinden darüber informiert, dass das Projekt Ende 2011 ein­gestellt werde, weil ein flächendeckender Einsatz des bestehenden E-Voting-Systems im Kanton und der Schweiz aus verschiedenen Gründen (veraltete Technik, Sicherheitsbedenken, Kosten) nicht in Frage komme, schrieb der Gemeinderat Bubikon damals. Eine Nachfolgelösung sei im Moment nicht in Sicht und müsste nach Vorliegen eines vom Bund in Auftrag gegebenen Expertenberichtes erst noch entwickelt werden. Dies dürfte jedoch frühestens 2015 der Fall sein.

 

Nun kommen aber aus dem Kaspar-Escher-Haus plötzlich wieder optimistischere Signale: Der Regierungsrat habe vom Schlussbericht des für die Durchführung der Tests zuständigen Statistischen Amtes Kenntnis genommen, heisst es in einer Mitteilung des Regierungrats. Demnach kam das eigens für den Kanton Zürich entwickelte E-Voting-System bei rund einem Dutzend Abstimmungen erfolgreich zum Einsatz. Eine letzte Testabstimmung mit E-Voting finde am 27. November 2011 in Bülach statt. Für die Zukunft strebe der Regierungsrat nunmehr den flächendeckenden Einsatz von E-Voting für alle Stimmberechtigten im Kanton Zürich an. Dies ist auch im Sinne der E-Government-Strategie des Regierungsrates, gemäss der die Behördenkontakte grundsätzlich elektronisch abgewickelt werden sollen.

 

Zu diesem Zweck und abgestützt auf den Erfahrungen mit dem heutigen System hat der Regierungsrat laut Mitteilung die Direktion der Justiz und des Innern beauftragt, die Möglichkeiten des Einsatzes eines neuen künftigen E-Voting-Systems zu prüfen. Dabei ist auch die Zusammenarbeit mit dem Bund und andern Kantonen in Betracht zu ziehen. Ebenso sind die vom Bund in Aussicht gestellten, voraus-sichtlich ab 2013 geltenden Sicherheitsanforderungen zu berücksichtigen. Das neue für einen flächendeckenden Einsatz konzipierte System soll insbesondere auf einem zentralen Stimmregister beruhen. Der Kanton Zürich wirkt zu diesem Zwecke aktiv in den entsprechenden Gremien des Bundes und der Kantone mit, die sich mit der Weiterentwicklung von E-Voting und den entsprechenden Anforderungen befassen.
Gemäss den geltenden Vorgaben des Bundes kann E-Voting bei eidgenössischen Abstimmungen – und damit auch bei gleichzeitig stattfindenden kantonalen und kommunalen Urnengängen - nur für eine beschränkte Anzahl von Stimmberechtigten zum Einsatz kommen. Für die Zukunft sieht der Bund jedoch eine schrittweise Erhöhung der zur elektronischen Stimmabgabe zugelassenen Anzahl Stimmberechtigten vor.

 

Ein weiterer Einsatz der für den Kanton Zürich betriebenen E-Voting-Installation wäre aber aufgrund auslaufender Verträge mit Neuinvestitionen und damit mit erheblichen Kosten verbunden. Vor diesem Hintergrund verzichtet der Regierungsrat ab 2012 und bis zum Einsatz eines neuen Systems auf die Durchführung weiterer Testabstimmungen. Bis 2014 weitergeführt wird jedoch zu Gunsten eines Konsortiums mehrerer Kantone die Sicherheitsinfrastruktur des bestehenden Systems. Der Regierungsrat hat zudem die Direktion der Justiz und des Innern beauftragt, für die im Kanton Zürich stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer geeignete Möglichkeiten zur elektronischen Stimmabgabe zu prüfen.

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