Do
10
Nov
2011
kapo.Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz hat zusammen mit dem Dienst Wirtschaftsdelikte der Kantonspolizei ein umfangreiches Untersuchungsverfahren gegen zwei Männer geführt, die
schweizweit, auch im Kanton Zürich, Bancomaten manipulierten
Am 1. April 2011 bemerkte ein aufmerksamer Kunde, dass an einem Bancomaten in Seewen SZ der Karteneinzug mit einem Vorbau ausgerüstet war und orientierte die Polizei, welche am Tatort die Spuren aufnahm. Ende April 2011 wurden in Luzern zwei Männer, ein 34-jähriger und ein 32- jähriger Bulgare, auf frischer Tat ertappt, als sie dort ihre „Skimming“-Geräte von einem Bancomaten entfernten. Die Untersuchung ergab, dass die beiden bereits für die Tat in Seewen verantwortlich waren. Sie wurden deshalb im August 2011 von Luzern an die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz zugeführt. In der Folge konnten Taten aus den Kantonen Schwyz, Aargau, Zürich, Zug, Bern und Luzern geklärt werden. Die Schadenssumme betrug mehrere Zehntausend Franken.
Beim „Skimming“ kopieren die Täter den Kartenmagnetstreifen, wenn ein Bancomat-Benutzer seine Karte einsetzt und filmen gleichzeitig die Codeeingabe durch den Kunden. Mit den so „geskimmten“ Daten werden die Magnetstreifen von Kartendubletten beschrieben, mit denen im Ausland Geldbezüge zu Lasten der ahnungslosen Karteninhaber gemacht werden. Geldbezüge an Schweizer Bancomaten sind mit Kartendubletten nicht möglich, da diesen der sicherheitsrelevante Chip fehlt. An veralteten Bancomaten im Ausland dagegen genügen ein „geskimmter“ Magnetstreifen und der ausspionierte PIN Code für einen Geldbezug. Die beiden Bulgaren wurden durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz mit Strafbefehl zu je sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde bedingt ausgesprochen, weil keine Vorstrafen vorlagen. Angerechnet wurde ihnen die Untersuchungshaft von rund viereinhalb Monaten. Die beiden haben die Schweiz bereits verlassen. Das Amt für Migration verfügte ein Einreiseverbot.