Mo

31

Okt

2011

Feuern verboten

Von November bis Februar keine Gartenabfälle verbrennen

Die Abteilung Lufthygiene des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) erinnert daran, dass das Verbrennen von Abfällen im Freien ist in der Schweiz grundsätzlich verboten ist. Eine Ausnahme bilden einzig trockene, natürliche Abfälle aus Wald, Feld und Garten, sofern dabei nur wenig Rauch (Rauch = Feinstaub) entsteht. Im Kanton Zürich sind solche Feuer jedoch nur in den Monaten März bis Oktober zugelassen. Diese Feuer sind aber meist unnötig, und ihre Emissionen belasten Mensch und Umwelt. Von November bis Februar ist die Verbrennung von Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Kanton Zürich verboten, mit Ausnahme von Grillfeuern und Brauchtumsfeuern.

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Kommentare: 1

  • #1

    Erich Vontobel (Montag, 31 Oktober 2011 11:53)

    Gut zu wissen. Danke für diese Info.

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