Mo
31
Okt
2011
Die Abteilung Lufthygiene des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) erinnert daran, dass das Verbrennen von Abfällen im Freien ist in der Schweiz grundsätzlich verboten ist. Eine
Ausnahme bilden einzig trockene, natürliche Abfälle aus Wald, Feld und Garten, sofern dabei nur wenig Rauch (Rauch = Feinstaub) entsteht. Im Kanton Zürich sind solche Feuer jedoch nur in den
Monaten März bis Oktober zugelassen. Diese Feuer sind aber meist unnötig, und ihre Emissionen belasten Mensch und Umwelt. Von November bis Februar ist die Verbrennung von Wald-, Feld- und
Gartenabfällen im Kanton Zürich verboten, mit Ausnahme von Grillfeuern und Brauchtumsfeuern.