Mi

19

Okt

2011

Wanderschafherden gehören zum Winter

"Und es waren Hitten auf dem Felde...." – Nichts zaubert mehr Weihnachtsstimmung herbei als eine winterliche Wanderherde. Im Zürcher Oberland sind die nomadisierenden Schäfer mit ihren Tieren noch anzutreffen, wie unser Bild vom letzten Winter bei Oberwolfhausen zeigt. Die Gemeindeverwaltungen sind dieser Tage vom kantonalen Veterinäramt über die gesetzlichen Bestimmungen und Bedingungen orientiert worden. Danach ist die Wanderschäferei ab dem 15. November 2011 bis zum 15. März 2012 erlaubt, wobei die Herdenbesitzer aber selber bei den jeweilen Grundeigentümern abklären müssen, ob sie das betreffende Gebiet betreten dürfen. Je nach Vegetationsstand und Witterungsbedingungen ist auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft Rücksicht zu nehmen.

Die kantonalen Bedingungen für die Wanderschäferei vom 17. Oktober 2011
TSBe-WanderschäfereiBedingungen2011def.
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