Fr
14
Okt
2011
Im Bezirk Hinwil wird eine Ersatzwahl in die Bezirkskirchenpflege nötig: Gemäss amtlicher Wahlordnung des Bezirksrats vom Freitag können Wahlvorschläge, versehen mit mindestens 15 Unterschriften, bis zum 23. November 2011 beim Bezirksrat eingereicht werden. Wählbar sind Mitglieder der evangelisch-reformierten Landeskirche mit Wohnsitz im Bezirk Hinwil. Liegt nur ein Wahlvorschlag vor, kommt es zu einer stillen Wahl. Die Bezirkskirchenpflege übt die Aufsicht überr die Kirchgemeinden im Bezirk aus. Seit dem 1. Juli 2011 ist sie mit wesentlich mehr Kompetenzen ausgestattet. Sie nimmt jetzt auch die meisten Aufgaben wahr, die zuvor vom Bezirksrat ausgeübt wurden.