Do
29
Sep
2011
Die Kommission für Staat und Gemeinden des Zürcher Kantonsrat beantragt die Ablehnung einer parlamentarischen Initiative aus dem Jahr 2006, mit der die ehemaligen SVP-Ratsmitglieder Ernst Meyer, Werner Honegger (Bubikon) und Inge Stutz-Wanner den Zugang kleinerer Partei zum kantonalen Parlament erschweren wollten.
Die Initiative wurde am 3. April 2006 eingereicht und verlangte, dass eine Listengruppe nur dann an der Sitzverteilung teilnehmen kann, wenn sie wenigstens 3 Prozent aller Parteistimmen im Kanton erreicht hat. Die heute gültige Wahlhürde besagt, dass eine Partei von 5 Prozent der Stimmen in einem einzigen Wahlkreis erreichen muss, um an der Sitzverteilung für den Kantonsrat teilnehmen zu dürfen. Am 19. Juni 2006 unterstützte der Kantonsrat diese parlamentarische Initiative mit 74 Stimmen vorläufig.
In der Folge sprach sich der Zürcher Regierungsrat klar gegen eine Verschärfung der Wahlhürde für klerine Parteien im Sinne der Initianten aus. Die Kommission sistierte das Begehren bis zum
Vorliegen der Ergebnisse der Kantonsratswahlen vom 3. April 2011. In neuer Zusammensetzung befasste sich die Kommission nochmals
eingehend mit dem doppelt-proportionalen Zuteilungsverfahren
und
liess vom Statistischen Amt Berechnungen mit verschiedenen Quoren aufgrund der Wahlergebnisse durchführen.
Gestützt darauf kam die Kommission nun zum Schluss, dass das geltende Quorum von 5
Prozent in einem Wahlkreis vertretbar ist und beibehalten werden sollte. Sie beantragt deshalb, die parlamentarische Initiative abzulehnen.
EDU und Alternative Liste wären draussen
Die Initiative hätte markante Verschiebungen im Kantonsrat zur Folge. Bei den Wahlen im April erreichten zwei Parteien zwar die 5-Prozent-Hürde in einem Wahlkreis, jedoch nicht die 3-Prozent-Hürde im ganzen Kanton. Es sind dies die EDU (2,57 Prozent, 5 Sitze) und die Alternative Liste (1,63 Prozent, 3 Sitze). Diese Parteien wären unter dem Regime der Initiative Meyer/Honegger/Sutz-Wanner nicht mehr im Kantonsrat verrteten.