Mi

28

Sep

2011

Schulthess-Aktien sollen kraftlos erklärt werden

Neue Besitzer reichen Klage beim Handelsgericht und Dekotierungsantrag bei der Börse ein

Die restlichen Aktien der Schulthess Gropiug AB (Wolfhausen), die sich noch nicht im Besitz der schwedischen Nibe Industrier AG befinden, sollen kraftlos erkärt werden. Wie Schulthess in einer Mitteilung schreibt, hat Nibe beim Handelsgericht des Kantons Zürich eine Kraftloserklärungsklage für die restlichen Beteiligungspapiere gemäss Art. 33 des Börsengesetzes eingereicht hat. Zum Zeitpunkt der Klageeinreichung hält Nibe über 98 Prozent aller Namenaktien der Schulthess Group AG.

Für die verbliebenen Aktionäre der Schulthess Group AG bedeutet dies, dass ihre Aktien nach erfolgtem Gerichtsurteil für kraftlos erklärt würden und sie pro Schulthess Namenaktie eine Entschädigung in Höhe des Angebotspreises von 36 Franken in bar zuzüglich 1.537418 neu ausgegebene B-Aktien der Nibe erhalten würden.
Des Weiteren hat die Schulthess Group AG bei der SIX Swiss Exchange im Einklang mit den anwendbaren Bestimmungen ein Gesuch um Dekotierung der Schulthess Namenaktien eingereicht. Die Dekotierung soll unabhängig von der Klage betreffend Kraftloserklärung so rasch wie möglich erfolgen.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0

  • loading

"buebikernews" als RSS Feed abonnieren

Anzeigen

Newsletter

Tragen Sie sich mit Ihrer Mailadresse ein!

Info: Der Newsletter kann jederzeit abbestellt werden.

 

Suche auf dieser Seite:

 

Telefonbuch:



z.B. Taxi, Party, Clubbing


z.B. Zürich, Hauptstr. 16, 8004

Anzeigen

Offizielle Website der Gemeinde Bubikon:

Offizielle Website der Schulen Bubikon: