Mo

26

Sep

2011

Wo man beim Volg darf – und wo nicht

Dieses "buebikernews"-Bild der Rütner SP-Nationalrats-kandidatin Karin Maeder-Zuberbühler, die am Samstag in Wolfhausen Magenbrot verteilte (Bericht), hat zu Reaktionen bei der "buebikernews"-Redaktion geführt. Bubiker Ortsparteien und Institutionen, die vor dem Volg ebenfalls schon Aktionen hatten durchführen wollen, aber keine Bewilligung dafür erhalten hatten, witterten entweder eine Ungleichbehandlung oder aber eine illegale Aktion der SP. Recherchen von "buebikernews" haben nun ergeben: Wie schon bei anderen Anfragen zuvor haben auch in diesem Fall sowohl der Landi Bachtel als auch das kantonale Tiefbauamt eine Bewilligung für eine Aktion auf ihrem jeweiligen Grundbesitz verweigert. Die Gemeinde Bubikon als Eigentümerin der Trottoirs der Herschären- und der Schulstrasse hatte jedoch keine Einwände gegen eine Aktion, bei der lediglich "Passanten auf diesen Trottoirs im Bereich des Volg angesprochen und ihnen auf Wunsch Propaganda-Material abgegeben werden darf", wie aus dem Gemeindehaus verlautet: "Da keine Vorrichtungen auf öffentlichem Grund aufgestellt wurden, kann nicht von einem gesteigerten Allgemeingebrauch des öffentlichen Grundes gesprochen werden." Somit war die SP-Aktion laut der Gemeinderatskanzlei gar nicht bewilligungspflichtig.

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