Do
22
Sep
2011
...zur Wahlbestechung bewegt sich der SVP-Nationalratskandidat Thomas Matter mit einem Werbeversand, der heute im Briefkasten von "buebikernews" lag. "Gewinnen Sie mit Thomas Matter", heisst es darin. Und weiter: "Schreiben Sie Thomas Matter 2X auf Ihre Liste und gewinnen Sie ein Wochenende unter dem Matterhorn (1 Übernachtung für 2 Personen in Zermatt)". Art. 281 des Strafgesetzbuches ("Wahlbestechung") meint dazu: "Wer einem Stimmberechtigten ein Geschenk oder einen andern Vorteil anbietet, verspricht, gibt oder zukommen lässt, damit er in einem bestimmten Sinne stimme oder wähle...wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft." Nun heisst es zwar im Kleingedruckten des Flyers, teilnahmeberechtigt seien "alle Stimmbürger aus dem Kanton Zürich unabhängig von ihrem Wahlverhalten". Dennoch: Die Anzahl der Gewinner ergebe sich aus der Anzahl der Listenplätze, die Thomas Matter bei den Wahlen gutmache. "Springt Thomas Matter von seinem 25. Listenplatz auf den 1. Platz, dürfen sich 24 Gewinner aufs Matterhorn freuen." Mit anderen Worten: Alle Wettbewerbsteilnehmer haben auf jeden Fall ein imminentes und ureigenes Interesse daran, Matter zu wählen. Strafbar gemäss Art 281 StGB macht sich übrigens auch, "wer sich als Stimmberechtigter einen solchen Vorteil versprechen oder geben lässt."