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16

Sep

2011

Dach-Solaranlagen werden leichter möglich

Regierungsrat lockert Bewilligungspflicht

Dach-Solaranlage in Wolfhausen Dach-Solaranlage in Wolfhausen

Der Regierungsrat hat einer Änderung der Bauverfahrensverordnung zugestimmt. Damit wird unter anderem die Bewilligungspflicht für Solaranlagen auf Dächern gelockert, mit dem Ziel, die Solarenergie zu fördern.

 

Gemäss heutiger Regelung können Solaranlagen auf Dächern in Bauzonen dann ohne Bewilligung errichtet werden, wenn sie höchstens 35 Quadratmeter umfassen und die Dachfläche um nicht mehr als 10 Zentimeter überragen. Ausgenommen davon sind Gebäude in Kernzonen sowie im Geltungsbereich einer anderen Schutzanordnung oder eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars; in diesen Fällen sind Solaranlagen auf Dächern in jedem Fall bewilligungspflichtig.

 

Mit der Änderung der Bauverfahrensverordnung wird die Bewilligungspflicht gelockert: Neu muss erst dann eine Bewilligung für eine Solaranlage eingeholt werden, wenn sie die Dachfläche um mehr als 20 Zentimeter überragt. Damit sollen insbesondere Sonnenkollektoren, die über der Dachfläche montiert werden und diese daher in der Regel um mehr als 10 Zentimeter überragen, von der Bewilligungspflicht befreit werden. Nach wie vor bewilligungspflichtig sind Solaranlagen, die eine Gesamtfläche von mehr als 35 Quadratmetern aufweisen oder die in einer Kernzone oder im Geltungsbereich einer anderen Schutzanordnung oder eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars erstellt werden.

Der Regierungsrat hat der Änderung der Bauverfahrensverordnung zugestimmt. Sie tritt per 1. Dezember 2011 in Kraft.

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Kommentare: 1

  • #1

    Thomas (Freitag, 30 Dezember 2011 13:22)

    Ich denke, dass durch die Veränderung im Gesetz sich bestimmt mehr Leute dafür finden, um das alles umzusetzen. Viele Leute sind auch abgeschreckt, wenn die Anträge dafür einfach viel zu umfassend und problematisch sind.

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