Mo

22

Aug

2011

Katholiken prüfen vier Lösungsvarianten

Einige Katholiken aus dem Dorfteil Bubikon sind unzufrieden: Sie werden seelsorgerlich von Dreifaltigkeits-Pfarrei (Kirchgemeinde Rüti / Dürnten / Bubikon) betreut, sind in dieser Kirchgemeinde aber nicht stimmberechtigt und auch nicht in kirchliche Behörden wählbar. Ihre staatskirchenrechtlichen Rechte nehmen sie in der Pfarrei St. Niklaus (Kirchgemeinde Hombrechtikon / Grüningen / Wolfhausen) wahr, wo sie aber kirchlich nicht teilhaben.

Auf Antrag der Kirchenpflege Rüti werden nun gemäss dem Gemeindeblatt "Niklaus-Post" vier Lösungsvarianten geprüft, die an der nächsten Kirchgemeindeversammlung am 7. Dezember im Ökumenischen Zentrum Wolfhausen weiter diskutiert werden sollen:

  • Die Kirchgemeinde Hombrechtikon gibt auch die staatskirchliche Verantwortung überr dfie Katholiken aus dem Dorfteil Bubikon an Rüti ab.
  • Oder diie Kirchgemeinde Hombrechtikon übernimmt von Rüti für die Bubiker Katholikjen auch die kirchliche Zusändigjeit
  • Beibehaltung des Status quo
  • Stimmrechtsanpassung als Zwischenlösung, ansonsten Beibehaltung des Status quo.

Klar ist damit, dass sich für die Wolfhauser Katholiken so oder so nichts ändern wird.

 

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