Di
09
Aug
2011
bn.In letzter Zeit haben die Klagen von Anwohnern wegen Lärmbelästigungen durch das Abspielen von lauter Musik - teilweise bis nach Mitternacht - auf dem Areal des Jugendpavillons in Wolfhausen
zugenommen. In Gesprächen kann die Situation jeweils für den Moment bereinigt werden, jedoch ohne anhaltende Wirkung.
Aus diesem Grund hat der Gemeinderat beschlossen, zur Unterstützung der mündlichen Interventionen mit einer Hinweistafel auf die geltenden Benutzungsregeln, insbesondere die Vorschriften der
Polizeiverordnung zur Lärmvermeidung, hinzuweisen.
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Dass der Gemeinderat im Interesse der ruhesuchenden Bevölkerung vermehrte Anstrengungen unternimmt, die Vorschriften der Polizeiverordnung zur Lärmvermeidung durchzusetzen, ist sehr zu begrüssen, und der Dank der Bubikerinnen und Wolfhauser für dieses Vorgehen ist ihm gewiss. Bubikon und Wolfhausen sollen sichere, ruhige und saubere Orte sein und bleiben.
Die Sache hat allerdings noch eine andere Seite: "buebikernews" liegen glaubhafte Schilderungen junger Leute aus unserer Gemeinde vor, wonach es die mit der Durchsetzung der Ordnungsvorschriften beauftragten Security-Leute manchmal am nötigen Fingerspitzengefühl mangeln lassen und die Polizeiverordnung offenbar selber nicht im Detail kennen. So soll es des öftern vorgekommen sein, dass junge – darunter auch volljährige – Menschen von den "Securities" von bestimmten öffentlichen Plätzen weggewiesen wurden, ohne dass sie durch Lärm oder auf andere Weise jemanden belästigt hätten. In der Polizeiverordnung ist es jungen Leuten nicht verboten, sich abends oder nachts zu treffen, solange dabei niemand gestört wird. Wenn hingegen Ordnungskräfte beginnen, selber nach eigenem Gutdünken Vorschriften zu kreieren, so ist dies der Durchsetzung der tatsächlich existierenden Gesetze sicherrlich nicht dienlich.
Thomas Illi, Chefredaktor "buebikernews"