Di
09
Aug
2011
mw. Die aufgrund der neuen Kantonsverfassung zwingend notwendige Änderung der Statuten des Zweckverbands GESA Betzholz muss nach 2009 ein zweites Mal den Gemeindeversammlungen der Verbandsgemeinden vorgelegt werden. Dies, weil der Souverän der Stadt Wetzikon die Revision abgelehnt hatte. Wegen wesentlichen Änderungen wäre für die regierungsrätliche Genehmigung Einstimmigkeit Voraussetzung gewesen. Da eine Zustimmung der Stadt Wetzikon auch im zweiten Durchgang unwahrscheinlich scheint, wurden die Statuten so angepasst, dass keine wesentliche Änderung mehr vorliegt. Damit ist eine mehrheitliche Zustimmung der Verbandsgemeinden ausreichend.
Bis Ende 2009 mussten die Zweckverbände aufgrund der neuen Kantonsverfassung demokratisch organisiert und die Volksrechte analog denjenigen auf Stufe Gemeinde gestaltet werden. Aus diesem Grund
wurden auch die Statuten des Zweckverbandes GESA Betzholz (Gemeinschaftsschiessanlage im Betzholz), dem die Gemeinden Bubikon, Dürnten, Hinwil, Rüti und Wetzikon angehören, im Laufe des Jahres
2009 einer Anpassung unterzogen. Während die Gemeindeversammlungen in Bubikon, Dürnten, Hinwil und Rüti den revidierten Statuten zustimmten, wurden das Geschäft von der Gemeindeversammlung der
Stadt Wetzikon abgelehnt. Dies vor dem Hintergrund, dass Wetzikon, welches sich lediglich am Landerwerb, jedoch nicht am Bau und Betrieb der Schiessanlage beteiligt hatte, aus dem Zweckverband
austreten möchte, ohne jedoch wie in den geltenden Statuten vereinbart, auf die Auszahlung der investierten Mittel (rund Fr. 125'000.--) zu verzichten.
Die Statutenrevision enthielt in den Bereichen Zweck und Kostenverteiler Änderungen, welche von der Genehmigungsbehörde als wesentlich beurteilt wurden. So wären aufgrund einer zu wenig präzisen
Formulierung beispielsweise neu auch die nicht aktiven Mitgliedsgemeinden (Wetzikon) bei den Betriebs- und Unterhaltskosten beitragspflichtig gewesen, eine Änderung die ungewollt entstanden ist
und auch nicht im Sinne der Verbandsgemeinden war. Durch diese wesentlichen Änderungen wäre für die Genehmigung und Inkraftsetzung der geänderten Statuten eine einstimmige Annahme durch alle
Verbandsgemeinden notwendig gewesen. Da eine Zustimmung zu den revidierten Statuten durch Wetzikon auch im zweiten Durchgang eher unwahrscheinlich ist, wurden die seinerzeitigen Änderungen bei
Zweck und Kostenverteiler so angepasst, dass es sich nicht mehr um wesentliche Änderungen handelt und damit eine mehrheitliche Zustimmung genügt.
Bei der Vorprüfung der nun vorliegenden zweiten Version der Statutenrevision ist das Gemeindeamt des Kantons Zürich zum Schluss gekommen, dass sich die Änderungen auf die Demokratisierung, die
Neufestlegung der finanziellen Kompetenzen sowie redaktionelle Anpassunge beschränkt und die Revision damit keine Zustimmung aller Gemeinden benötigt. Der Gemeinderat hat der vorliegenden Fassung
der 2. Revision der Statuten des Zweckverbands GESA Betzholz zugestimmt und beantragt der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2011 die revidierten Statuten zu genehmigen.