Fr
29
Jul
2011
Die Liegenschaft Rutschbergstrasse 1 in Bubikon soll aus dem Inventar möglicher kommunaler Denkmalschutzobjekte gestrichen werden. Dies geht aus einer am Freitag publizierten amtlichen Publikation des Gemeinderats Bubikon hervor. Der Gemeinderat hat seinen Entscheid am 13. Juli 2011 gefällt, gestützt auf ein Gutachten der Denkmalpflege-Kommission des Kantons Zürich vom 7. Juni 2011. Gegen den Gemeinderatsbeschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich Rekurs erhoben werden. Das kommunale Inventar schützt Objekte, welche die dörfliche Struktur und das kulturelle Erbe prägen.