So
26
Jun
2011
So genannte Leitpfosten sind wichtige Signalisationen auf Haupt-und Nebenstrassen: Sie erleichtern es den Verkehrsteilnehmern, auch bei Nacht und Nebel und schlechter Beleuchtung den weiteren Strassenverlauf zu erkennen. Dazu dienen die Rückstrahler: Gemäss Art. 82 der Signalisationsverordnung (SVV) tragen Leitpfosten rechts einen weissen, rechteckigen, senkrecht angebrachten Rückstrahler, Leitpfosten links zwei weisse, runde, übereinander angeordnete Rückstrahler. Umso gefährlicher natürlich, wenn nachts bei schlechter Sicht Reflektoren im Scheinwerfer aufleuchten, die wegen vertauschter Anordnung in die Irre weisen.
"buebikernews" hat auf Gemeindegebiet gleich zwei aktuelle Beispiele entdeckt. Der Leitpfosten rechts im Bild wurde wohl irrtümlich mit einem Rechts-Reflektor am linken Strassenrand fest installiert. Der Leitpfosten mit Links-reflektoren im Bild oben lehnt am rechten Strassenrand. Wo er ursprünglich stand, ist nicht zu eruieren. Bei Dunkelheit hingegen bildet er auch dann eine Gefahr, wenn er hier nur provisorisch deponiert wurde.