Sa
28
Mai
2011
Bubikon war eine der ersten Gemeinden, die sich mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung um das Glockengeläut der Kirche konfrontiert sah. 1999 lag der Fall beim Bundesgericht: Es entschied unter Berufung auf eine Stellungnahme des Bundesamtes für Umfelt (Bafu), dass die Aufwachschwelle durch Glockengeläut bei am Ohr gemessenen 60 Dezibel liegt und dass somit das Bubiker Frühgeläut (damals um 6 Uhr) nicht zu beanstanden sei. Seither gilt dieses Bundesgerichtsurteil als Richtschnur für viele weitere Fälle, auch in unserer Region, zum Beispiel in Gossau.
Diese Woche wurde jedoch eine neue, vom Bafu finanzierte und von Forschern der ETH und der Empa durchgeführte Studie publik, welche diesen Schwellenwert infrage stellt. Wie Mark Brink, Privatdozent an der Abteilung Public and Organizational Health des ETH-Departements Management, Technologie und Ökonomie, im Rahmen des akustischen Kolloquiums der ETH Zürich laut der NZZ erklärte, liege der Aufwach-Schwellenwert bei Glockenschlägen wesentlich tiefer als bisher angenommen. Dies habe die "quasi-experimentelle Feldstudie" bei 27 Versuchspersonen inder Umgebung von 9 Zürcher Kirchen ergeben. Wo denn nun der "neue" Schwellenwert liegt, vermögen die Wissenschafter aber offenbar nicht zu sagen. Ob eine Studie mit derart kleiner Abstützung überhaupt noch als wissenschaftlich bezeichnet werden kann, scheint zudem fraglich.
Diese Glockendebatte ist echt langsam zum heulen! Wer kein Glockengeläute hören will, soll nicht in die Nähe einer Kirche ziehen. Wer keine Kuhglocken hören will, soll in der Stadt bleiben. Ich kann die Lastwagen und Autos, die Tag und Nacht durch Wolfhausen fahren auch nicht abschalten.
