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27

Apr

2011

Gülle als Streitgrund

Im "Zürcher Oberländer" vom Mittwoch klagt Leserbriefschreiber Fredy Kaufmann aus Bubikon über eine Geruchsbelästigung, die ihn am Karfreitag daran gehindert habe, mit seiner Familie das Frühstück auf der Terrasse einzunehmen: "Es stank nach Jauche – und das an einem hohen Feiertag in der Schweiz". Kaufmann findet, "dass diese Bauern für solche Aktionen zur Rechenschaft gezogen werden müssten."

Solche Konflikte sind zweifellos typisch für eine Gemeinde wie Bubikon, wo urbane Neuzüger mit empfindlichen Nasen – oder auch empfindlichen Ohren, was Kuhglocken-Gebimmel betrifft – auf eine alteingesessene, ländliche Bevölkerung stossen. Tatsächlich existieren in etlichen Schweizer Gemeinden Bestimmungen, wonach das Ausbringen von Jauche an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie an den jeweiligen Vortagen nicht erlaubt ist. Das hat aber mehr religionshistorische Gründe: Früher war es in Gegenden mit akzentuierten konfessionellen Gegensätzen nicht unüblich, dass man sich vor den jeweiligen Kirchenfesten der anderen Konfessionen mit Gerüchen bedachte.

In der Bubiker Polizeiverordnung fehlt indessen eine solche Bestimmung. Artikel 18 hält lerdiglich allgemein fest: "Als Immissionen im Sinn dieser Verordnung gelten belästigende Einwirkungen wie Lärm, Rauch, Staub, üble Gerüche usw.. Niemand darf Immissionen verursachen, die durch rücksichtsvolle Handlungsweise oder geeignete Vorkehrungen vermieden oder verhindert werden können. Die Beurteilung und das Einschreiten bei Immissionen erfolgt im übrigen nach den Bestimmungen der Umweltschutz-Gesetzgebung."

In der Tat richtet sich die Frage, wann und wo Güllen erlaubt ist, gesetzlich mehr nach dem Gewässerschutz und weniger nach der Frage einer allfälligen Geruchsbelästigung. Mangels Immissionsgrenzwerten für geruchsaktive Stoffe bietet auch die Luftreinhalteverdnung kaum eine Handhabe: "In der Regel kann das Ausbringen von Hofdünger und Klärschlamm nicht als übermässige Geruchsimmission eingestuft werden, da der zeitliche Rahmen sehr beschränkt ist. Ein rechtliches Vorgehen gegen vermeintliche «Sünder» ist also wenig erfolgversprechend", schrieb das Amt für Abfall, wasser, Energie und Luft (Awel) des Kantons Zürich schon 1998 in einem Beitrag für die Zeitschrift "Umweltpraxis". Das Awel kommt darin zum Schluss: "Wenn es öfters stinkt, sollten die Anwohner mit dem betreffenden Landwirt frühzeitig im ruhigen Gespräch eine einvernehmliche Lösung suchen."

Gülle und Mist: was Anwohner und Bauern berücksichtigen sollten
ZUP17-98_GuelleundMist.pdf
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Kommentare: 1

  • #1

    f.kaufmann (Mittwoch, 26 Oktober 2011 10:53)

    Ich möchte zu diesem Artikel noch hinzufügen, dass ich nicht neuzuzüger bin, sondern schon immer auf dem Lande gelebt habe. Seit vielen Jahren in der Umgebung von Bubikon. Es scheint, dass sich der verursachende Bauer nicht um Nachbarn kümmert. Daws zeigt auch immer wieder die durch Ihn verschmutzte Strasse. Solche Bauern brauchen wir nicht.

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