Do
21
Apr
2011
Die Bubiker "Gemeindezeitung", das haben schon die hiesigen Kandidaten für den Kantonsrat schmerzlich erfahren müssen, ist gemäss einer Statutenbestimmung tabu für politische Beiträge: keine Porträts vor Wahlen, nicht einmal bezahlte Inserate. Politik findet in der "Gemeindezeitung" – absolut im unerklärlichen Widerspruch zu der erwähnten Statutenbestimmung – nur statt, wenn es um Vorschauen auf Gemeindeversammlungen aus Behördensicht geht.
Ganz anders dagegen das Hinwiler Pendent zur "Gemeindezeitung", das sich "Top Hiwil" nennt, grafisch aber praktisch identisch mit dem Bubiker Produkt ist: Hier durften sich schon vor den Kantonsratswahlen die Hinwiler Kandidaten ausgiebig darstellen und sich so – da es sich ja um Bezirkswahlen handelt – einen Vorteil verschaffen, was aus demokratischer und staatspolitischer Sicht sicher einer näheren Prüfung wert wäre. Und nun wiederholt sich vor den Wahlen in die reformierte Kirchensynode vom 15. Mai 2011 – auch hier handelt es sich um Bezirkswahlen – dasselbe Spiel: Während in Bubikon tote Hose herrscht bezüglich Präsentiermöglichkeiten für einheimische Kandidaten, dürfen sich in der Nachbargemeinde die Hinwiler Kandidaten problemlos im Gemeindeblatt ins rechte Licht rücken lassen. Immerhin: Der Bubiker Kandidat Reto Studer schaffte es, mit einem Inserat die Idylle im "Top Hiwil" ein wenig zu stören.
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Dass bei bezirksweiten Wahlen Kandidaten aus Hinwil, Gossau oder sonstwo im Vorteil sind, weil sie sich in den Publikationen ihrer Gemeinden darstellen können, während dies den Bubiker
Kandidaten in Bubikon versagt bleibt, ist ein Ärgernis, das schleunigst beseitigt werden muss. Gerade die zurückliegenden Kantonsratswahlen haben gezeigt, dass der Heimvorteil ein
matchentscheidendes Kriterium sein kann. Bestehen hier Ungleichheiten zwischen einzelnen Gemeinden, ist eine demokratisch faire Wahl nicht möglich. Formell ist unsere „Gemeindezeitung“ zwar als
autonomer Verein organisiert, der, so könnte man argumentieren, frei in der Gestaltung seiner Statuten sei. Allerdings erfüllt die „Gemeindezeitung“ eine öffentliche Funktion, und in dieser wird
sie hauptsächlich auch wahrgenommen. Der freie Zugang zu Informationen vor Abstimmungen und Wahlen muss gewährleistet sein, und eine selektive Anwendung der „Politik-Klausel“ , wie sie heute
praktiziert wird, geht schon gar nicht. Die Politik in Bubikon darf dem autonomen Verein durchaus ins Gewissen reden: Immerhin wurde die „Gemeindezeitung“ ja mit einer grosszügigen
Anschubfinanzierung aus öffentlichen Geldern lanciert.
Thomas Illi, Chefredaktor