Do
21
Apr
2011
„buebikernews“ ist sauer auf den ZO. Zum wiederholten Male hat er ein Ereignis, über das „buebikernews“ als erstes Medium berichtete, seinen Leserinnen und Lesern so lange vorenthalten, bis er
sich auf eine andere Quelle als „buebikernews“ stützen konnte.
Fall 1: Am 25. März 2011 berichtet "buebikernews“, dass die Rapperswiler Familienkirche von der Gemeinde Bubikon jetzt eine Baubewilligung für ihren umstrittenen „Churchdome“
erhalten hat. Der Bericht stützt sich auf Informationen von Familienkirche-Pastor Erich Engler. „buebikernews“ zeigt das Titelblatt der Baubewilligung sogar im Bild. Die ZO-Medien greifen das
Thema erst mehrere Tage später auf, nachdem die Gemeinde Bubikon die Baubewilligung in einem Communiqué ebenfalls erwähnt hat, und vermeldet die Angelegenheit nochmals als grosse Neuigkeit.
Fall 2: Am 16. April 2011 berichtet „buebikernews“ über ein neues Projekt der Firma Braukultur AG für eine eigene Brauerei in Uster. Der Bericht stützt sich auf ein uns
vorliegendes Rundschreiben an die Braukultur-Aktionäre. Der ZO hält dieses für das ganze Zürcher Oberland wichtige Ereignis bis zum 19. April zurück, obwohl er nachweislich Kenntnis hat von
unserem Primeur. Erst nach einer offiziellen Medienorientierung am 19. April berichten auch die ZO-Medien (und der Tages-Anzeiger, dessen Regionalteil ebenfalls von der ZO-Redaktion geschrieben
wird). Kein Wort verliert der ZO darüber, dass die Geschichte schon vor mehreren Tagen bereits in „buebikernews“ stand.
Fall 3: Am 6. April 2011 meldet „buebikernews“, dass im Alterszentrum Sunnegarte in Bubikon eine Interimsleitung eingesetzt wurde, nachdem der Geschäftsführer beurlaubt worden
war. Über dieses Ereignis hat der ZO bis heute überhaupt nicht berichtet, obwohl er zuvor die Führungsprobleme im Sunnegarte selber ebenfalls gross thematisiert hatte. Der Grund dürfte darin
liegen, dass in diesem Fall nach dem „buebikernews“-Bericht eben keine Medienmitteilung erfolgte, die als Ersatz-Quelle hätte dienen können.
„buebikernews“ hat sich beim Chefredaktor der ZO Medien AG, Christian Müller, schriftlich über das „unkollegiale und in höchstem Masse unprofessionelle“ Verhalten beschwert. Müller hat den Empfang des Mails mit einer Lesebestätigung quittiert, eine Stellungnahme liegt uns aber bis zur Stunde nicht vor.
Presserat: "Verluderung der journalistischen Sitten"
Schon 1993 hielt der Schweizerische Presserat, der über die Ethik im Schweizer Journalismus wacht, in einem Entscheid wörtlich fest: „...Jene, die Primeurs produzieren, gehen davon aus, dass sie und ihr Medium zitiert werden, sei es durch Nachrichtenagenturen, sei es direkt durch Radio, Fernsehen und Presse...Allerdings herrscht eine gewisse Verluderung der journalistischen Sitten. Viele Journalistinnen und Journalisten bringen es nicht übers Herz, die Konkurrenz zu zitieren. Vielen scheint ein Stein aus der Krone zu fallen, wenn sie zugeben müssen, dass die Konkurrenz schneller und findiger war... Es wirkt peinlich und kindisch, wenn von „einer grossen Zürcher Tageszeitung", „von einem deutschen Nachrichtenmagazin" oder von „einem Schweizer Boulevardblatt" die Rede ist, statt dass die Medien beim Namen genannt werden. Und es ist stillos, wenn gar keine Quelle erwähnt und der Eindruck erweckt wird, das berichtende Medium habe das Thema als erstes aufgegriffen.“