Do
06
Jan
2011
Am 13. Februar 2011 stimmt das Schweizer Volk über die Volksinititive "Schutz vor Waffengewalt" ab. Auch in Bubiker Wohnungen und Häusern werden zahlreiche Schusswaffen aufbewahrt: Sturmgewehre von aktiven Armeeangehörigen und Sportschützen, Waffen ehemaliger Soldaten, privat gekaufte oder geerbte Pistolen und Gewehre. Sollen die Armeewaffen ins Zeughaus? Sollen alle nicht mit Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis legitimierten Schusswaffen abgegeben werden müsen? Welche persönlichen (postiv oder negativ) haben Sie mit privatem Waffenbesitz?
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