Di
21
Dez
2010
Die Gemeinde Bubikon, Eigentümerin des grössten Teils des "Hüsliriest", klärt derzeit ab, wieweit man bei einem Unfall im Zusammenahng mit dem winterlichen Eisfeld zivil- und strafrechtlich haftbar wäre. Wie Gemindeschreiber Matthias Willebner gegenüber dem "Zürcher Oberländer" erklärte, habe ein Experte die Meinung vertreten, dass die Gemeinde wahrscheinlich mitverantwortlich wäre. Gegenwärtig ist infolge des Tauwetters das Eisfeld gesperrt, und die schlechte Eisqualität lässt auch bei einer Rückkehr der kalten Temperaturen eine baldige Öffnung für den Schlittschuhbetrieb nicht erwarten. Laut Matthias Willener ist das Thema "Hüsliriet" demnächst ein Traktandum im Gemeinderat.