Fr

17

Dez

2010

Bubikon: Ab sofort reduzierter Winterdienst

Das Strasseninspektorat des Kantons Zürich hat infolge Lieferproblemen der Rheinsalinen entschieden, ab sofort den reduzierten Winterdienst einzuführen. Da die Gemeinde Bubikon ihr Streusalz vom Kanton bezieht, hat der Entscheid des Strasseninspektorats unweigerlich Auswirkungen auf den Winterdienst auf den Gemeindestrassen. Auch hier muss ab sofort auf den reduzierten Winterdienst umgestellt werden, wie das Tiefabausekretariat auf der Website der Gemeinde Bubikon mitteilt.

 

 

Reduzierter Winterdienst bedeutet nach den weisungen des kantonalen Strassenbauinspektorats folgende Prioritätenordnung:

 

1.  Priorität
     Autobahnen A52 und A53
     Schwarzräumung und Salzen

2.  Busstrecken mit Gefälle
     Schwarzräumung und Salzen

3.  Strecken ohne Busbetrieb mit Gefälle
     Weissräumung und an kritischen Stellen Schwarzräumung und Salzen

4.  Strecken mit und ohne Busbetrieb und wenig Gefälle
     Weissräumung ohne Salzen

5.  Rad- und Gehwege
     Weissräumung ohne Salzen

6.  Gemeindestrassen
     Weissräumung ohne Salzen

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Kommentare: 1

  • #1

    Schermesser Joerg (Freitag, 25 November 2011 10:02)

    Rad und Gehwege und Gemeindestrassen ohne salzen. Wie sieht es Versicherungstechnisch aus, wenn Glatteis ist und jemand den Fuss bricht?

    jschermesser@bluewin.ch

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