Fr
17
Dez
2010
Das Strasseninspektorat des Kantons Zürich hat infolge Lieferproblemen der Rheinsalinen entschieden, ab sofort den reduzierten Winterdienst einzuführen. Da die Gemeinde Bubikon ihr Streusalz vom Kanton bezieht, hat der Entscheid des Strasseninspektorats unweigerlich Auswirkungen auf den Winterdienst auf den Gemeindestrassen. Auch hier muss ab sofort auf den reduzierten Winterdienst umgestellt werden, wie das Tiefabausekretariat auf der Website der Gemeinde Bubikon mitteilt.
Reduzierter Winterdienst bedeutet nach den weisungen des kantonalen Strassenbauinspektorats folgende Prioritätenordnung:
1. Priorität
Autobahnen A52 und A53
Schwarzräumung und Salzen
2. Busstrecken mit Gefälle
Schwarzräumung und Salzen
3. Strecken ohne Busbetrieb mit Gefälle
Weissräumung und an kritischen Stellen Schwarzräumung und Salzen
4. Strecken mit und ohne Busbetrieb und wenig Gefälle
Weissräumung ohne Salzen
5. Rad- und Gehwege
Weissräumung ohne Salzen
6. Gemeindestrassen
Weissräumung ohne Salzen
Rad und Gehwege und Gemeindestrassen ohne salzen. Wie sieht es Versicherungstechnisch aus, wenn Glatteis ist und jemand den Fuss bricht?
jschermesser@bluewin.ch
